Zwei Wolfsschutzverbände haben vor dem Gericht der Europäischen Union (EuG) in Luxemburg Klage gegen die Herabstufung des Schutzstatus für Wölfe eingereicht. Kläger sind die Gesellschaft zum Schutz der Wölfe mit Sitz in Wetzlar und der Freundeskreis freilebender Wölfe aus Wolfsburg. Mit der Änderung der Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie hatten das Europaparlament und der Europarat im Sommer den Schutz des Wolfes von „streng geschützt“ in „geschützt“ überführt. Dieser Schritt soll in den EU-Staaten Abschüsse von Wölfen erleichtern.
Die Verbände sehen in der Herabstufung einen „rein politisch motivierten Willkürakt ohne Beachtung vorhandener, besserer wissenschaftlicher Erkenntnisse“. Die der Änderung zugrundeliegende Annahme, das erleichterte Töten von Wölfen könne Nutztierrisse signifikant senken, stehe im Widerspruch zu den neuesten wissenschaftlichen Erkenntnissen. Diese wiesen vielmehr nach, dass flächendeckende Herdenschutzmaßnahmen das effektivste Mittel seien.
„Die Durchsetzung eines so sensiblen Themas im Schnellverfahren – unter Missachtung wissenschaftlicher Erkenntnisse und ohne Beteiligung anerkannter Naturschutzverbände – ist ein eklatanter Bruch rechtsstaatlicher und demokratischer Prinzipien“, erklärten die beiden Verbände. Weidetierhaltern werde suggeriert, dass die Herabsenkung des Schutzstatus und die Möglichkeit einer umfangreichen Bejagung des Wolfes, ausreichenden Schutz verspreche. „Das Gegenteil ist der Fall, es sei denn, man rottet den Wolf vollständig aus.“