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Kita-Notverordnung: Land sichert bestehenden Regeln Bestandschutz zu

Mit Blick auf das Auslaufen der sogenannten Kita-Notverordnung Ende Juli hat das Land Niedersachsen wichtigen Regelungen daraus Bestandschutz gewährt. Unter anderem werde gesichert, dass Plätze von Kindern in Gruppen nicht gekündigt werden müssen, die von der sogenannte „+1-Kind-Regelung“ Gebrauch gemacht haben, teilte die Staatskanzlei am Dienstag in Hannover mit. Damit müssten auch keine Gruppen auseinandergerissen werden, in denen Ende Juli tatsächlich ein zusätzliches Kind betreut wird.

In diesen Gruppen werde die „+1-Kind-Regelung“ verlängert und werde längstens bis zum 31. Juli 2026 gelten, hieß es. Die rot-grüne Landesregierung habe in ihrer Kabinettssitzung am Dienstag der Regelung zugestimmt und den Entwurf für geplante Änderungen für die Verbandsanhörung freigegeben.

„Mit dem geplanten vorläufigen Bestandsschutz für sogenannte ‘+1-Kind-Gruppen’ geben wir den Kita-Trägern mehr Planungssicherheit“, sagte Kultusministerin Julia Willie Hamburg (Grüne). „Mit der Bestandsschutzregelung bis Sommer 2026 geben wir aber auch das klare Signal, dass wir erwarten, dass diese Übergangszeit verantwortungsvoll genutzt wird.“