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Kita-Finanzierung: NRW kündigt zusätzliche 200 Millionen Euro an

Um die Finanzierung der Kitas in NRW dauerhaft zu stabilisieren, will die Landesregierung die Grundfinanzierung um zusätzlich 200 Millionen Euro im Jahr erhöhen. Dies sieht der Gesetzentwurf für eine Reform des Kinderbildungsgesetzes (Kibiz) vor, wie NRW-Familienministerin Josefine Paul (Grüne) am Montag in Düsseldorf bekanntgab. Weitere zentrale Elemente der Novelle seien unter anderem eine mit jährlich 50 Millionen Euro ausgestattete Personaloffensive und eine Flexibilisierung bei Personaleinsatz und Betreuungszeiten, hieß es.

Das neue Kibiz soll demnach zum Kitajahr 2027/28 wirksam werden. Die 200 Millionen Euro Aufschlag auf die Grundfinanzierung wolle das Land bereits für 2026/27 pauschal als freiwillige Leistung zahlen. Dabei handele es sich um „Transformationskosten“, bis die Finanzierung der Kindertagesbetreuung Anfang der 2030er-Jahre „grundständig auf neue Füße gestellt wird“, erläuterte Ministerin Paul. Für Investitionen in den Kindertageseinrichtungen stellt NRW insgesamt 1,5 Milliarden Euro bereit.

Über Veränderungen bei den Trägeranteilen werde man später noch einmal reden müssen, erklärte Paul auf Nachfrage. Diese seien eine Herausforderung und stellten Träger vor schwierige Situationen, räumte die Ministerin ein. Doch angesichts der finanziellen Möglichkeiten habe das Land bei der Kibiz-Reform die Priorität auf die Transformationskosten und die Personaloffensive gelegt.

In der Debatte um das Kibiz hatten unter anderem die kirchlichen Träger mindestens eine Reduzierung ihrer Trägeranteile von derzeit 10,3 Prozent gefordert. Bei der ebenfalls von Trägern kritisierten nachlaufenden Refinanzierung der Kitas sichert der Gesetzentwurf für Kostensteigerungen im Laufe des 1. Halbjahres eine Abschlagszahlung seines Anteils jeweils zum 31. März eines Jahres zu. Aufgrund von hoher Inflation und Personalkostensteigerungen waren Kita-Träger in finanzielle Schwierigkeiten geraten.

Der Gesetzentwurf sieht weiterhin vor, die Ausbildung zur Kinderpflegerin in das Kibiz zu integrieren und den bisherigen Zuschuss des Landes zu erhöhen. Auch die Ausbildung zum Erzieher beziehungsweise zur Erzieherin werde weiterhin gefördert und der Landesanteil erhöht. Ebenso wird der Einsatz der nicht-pädagogischen Kita-Helferinnen und -Helfer durch Eingliederung in das Kinderbildungsgesetz finanziell abgesichert.

Die Kita-Träger sollen laut den Reformplänen künftig eigenständig Kern- und Randzeiten innerhalb der Öffnungszeiten definieren können. Dies solle es ermöglichen, das pädagogische Personal flexibler einzusetzen. Während der Kernzeiten solle der etablierte, hohe Personalstandard beibehalten werden, teilte das Ministerium mit. Eltern sollten künftig Betreuungszeiten zwischen 25 und 45 Stunden in 5-Stunden-Schritten buchen können. Dies komme „dem Bedarf der Familien entgegen“, erläuterte Ministerin Paul.

Der Gesetzentwurf, der auf einem mit Kommunen, freien und kirchlichen Trägern vereinbarten Eckpunktepapier beruht, ist laut der Mitteilung durch das Landeskabinett verabschiedet worden. Nun folgt eine Verbändeanhörung.