Der hessen-nassauische Kirchenpräsident Volker Jung erwartet eine Veränderung des Anstellungsrechts von Pfarrpersonen und Kirchenbeamten in fünf bis zehn Jahren. Die Kirche könne das Beamtenrecht mit seinen Pensionsverpflichtungen in der bisherigen Höhe vermutlich nicht halten, sagte Jung am Rand der Synode in Frankfurt am Main am Freitag. Die Diskussion über mögliche Veränderungen werde nicht in der Landeskirche allein, sondern im Verbund aller Kirchen innerhalb der Evangelischen Kirche in Deutschland geführt.
Ob eine Umwandlung der Anstellungen vom Beamtenrecht ins Angestelltenverhältnis die Lösung ist, sei noch nicht klar, sagte der Kirchenpräsident. Für Pfarrpersonen müssten das lange Studium, die Anforderungen des Berufs, die Vergütung und die Höhe der Pensionen zusammen berücksichtigt werden. Wenn Beamte ins Angestelltenverhältnis versetzt würden, müsste die Kirche viel drauflegen, um die Rente auf die Höhe der Pension zu bringen. Nach Angaben von Kirchenbeamten wären dies schätzungsweise rund 1.000 Euro brutto pro Monat zusätzlich. Zudem müsse die Kirche berücksichtigen, wie sie als Arbeitgeber attraktiv bleibt.