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Kirchengericht Paderborn bestätigt Entlassung eines Priesters

Das Kirchengericht des Erzbistums Paderborn hat die Entlassung eines früheren Priesters aus dem Saarland aus dem Klerikerstand bestätigt. Es schloss sich damit einem Urteil des Kirchengerichts Köln aus dem November 2023 an, wie das Bistum Trier am Montag mitteilte. Dieses hatte den ehemaligen katholischen Pfarrer von Freisen des sexuellen Missbrauchs an fünf Betroffenen für schuldig befunden. Dagegen hatte der Verurteilte Einspruch erhoben. Ein weiterer Einspruch sei nun nicht mehr möglich, erklärte das Bistum Trier.

Das Landgericht Saarbrücken hatte den Geistlichen im Februar 2023 wegen sexueller Nötigung eines 14-jährigen Messdieners zu einer Bewährungsstrafe verurteilt. Weitere Verfahren waren wegen Verjährung eingestellt worden.

Der Trierer Bischof Stephan Ackermann informierte den Angaben zufolge alle Betroffenen in dem Fall sowie das Pastoralteam und die Gremienvorstände der früheren Pfarrei des Verurteilten persönlich über das Urteil des Paderborner Kirchengerichts. „Ich weiß aus Gesprächen mit Betroffenen, dass die Überprüfung des Urteils erneut eine Belastung für sie war“, sagte Ackermann. „Ich hoffe sehr, dass die Bestätigung für sie eine Genugtuung bedeutet, die ihnen in der Verarbeitung des an ihnen begangenen Verbrechens hilft.“