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Kirche will Aufsicht über geistliche Gemeinschaften verstärken

Die Landeskirche Hannovers plant ein Visitationskonzept zur Stärkung von Kontrolle und Schutz vor Übergriffen. Wann der Beschluss folgen soll.

Als Reaktion auf Übergriffe in Hermannsburg will die Kirche ein verbindliches Visitationskonzept einführen
Als Reaktion auf Übergriffe in Hermannsburg will die Kirche ein verbindliches Visitationskonzept einführenImago / Funke Foto Services

Nach der Veröffentlichung einer Studie zu sexualisierter Gewalt in einer Bruderschaft in Hermannsburg bei Celle will die evangelische Landeskirche Hannovers die Aufsicht über geistliche Gemeinschaften in ihrem Gebiet verstärken. Um dies zu erreichen, solle zeitnah ein Konzept für Visitationen solcher Gemeinschaften entwickelt werden, sagte ein Kirchensprecher in Hannover. Dabei besuchen kirchenleitende Personen die Arbeit vor Ort, um zu prüfen, ob die Grundsätze der kirchlichen Arbeit eingehalten werden.

Gemeinschaften nicht dem kirchlichen Visitationsrecht unterworfen

Gegenwärtig gibt es den Angaben zufolge im Raum von Deutschlands größter Landeskirche zwischen dem Landkreis Göttingen und der Nordsee 15 geistliche Gemeinschaften. Sie sind oft als eingetragene Vereine organisiert und damit im Unterschied zu Kirchengemeinden bislang nicht dem kirchlichen Visitationsrecht unterworfen. Die neue Regelung soll Anfang Juli beschlossen werden. „Damit wollen wir unmissverständlich die Aufsichtspflicht der Landeskirche stärken“, betonte der Präsident des Landeskirchenamtes, Jens Lehmann.

Empfehlung von Aufarbeitungskommission

Mit diesem Schritt folgt die Kirche einer Empfehlung einer Aufarbeitungskommission zum Fall des Pastors V., der 1977 in Hermannsburg bei Celle eine geistliche Bruderschaft gründete und sie über viele Jahre leitete. Die Kommission hatte am Dienstag in einer Studie offengelegt, dass der theologisch konservative Pastor seine Autorität systematisch genutzt habe, um gegenüber mehreren Personen sexuell übergriffig zu werden.