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Kirche in Luxemburg: Recht auf Abtreibung darf nicht in Verfassung

Luxemburg war lange ein katholisches Bollwerk. Doch in der Abtreibungsdebatte gerät sie ins Wanken. Ein Recht auf Schwangerschaftsabbruch soll in die Verfassung, fordert ein Linker.

Die katholische Kirche in Luxemburg warnt davor, ein Recht auf Abtreibung in der Verfassung des Großherzogtums festzuschreiben. Die im zwölften Verfassungsartikel geschützte Achtung der Menschenwürde müsse auch für Ungeborene gelten, hieß es in einem am Freitag veröffentlichten Kommuniqué des Erzbistums Luxemburg. “Während die bisherige Rechtssituation es erlaubt, die Spannung des Schwangerschaftskonflikts zwischen dem Recht des Ungeborenen und dem Recht der Frau auf Selbstbestimmung auszutragen, löst eine Einschreibung eines Rechtes auf Abtreibung den besagten Güterkonflikt einseitig zugunsten des Stärkeren auf”, so der Wortlaut der Erklärung.

Damit komme es zu einem rechtlichen und ethischen Paradigmenwechsel. Der Mensch sei nicht nur selbstbestimmtes Subjekt, sondern trage auch Verantwortung insbesondere für die Schwachen. Keine Partei in dem Großherzogtum propagiere überdies eine Abschwächung oder Abschaffung des geltenden Rechts. Schließlich stehe diese Verfassungsänderung nicht im Koalitionsprogramm.

Luxemburg galt lange als Bollwerk des Katholizismus. Das Parlament diskutiert nun über einen Vorschlag des Abgeordneten Marc Baum von der Partei Déi Lénk (Die Linke), Artikel 15 der Verfassung zu überarbeiten und ein Recht auf Abtreibung darin aufzunehmen. Der Luxemburger Erzbischof und Kardinal Jean-Claude Hollerich hatte sich bereits in der Vergangenheit eindringlich dagegen positioniert.

Derzeit sind Schwangerschaftsabbrüche in Luxemburg durch ein Gesetz von 2012 geregelt und bis zur zwölften Schwangerschaftswoche erlaubt.