Im vergangenen Jahr haben die Jugendämter in Nordrhein-Westfalen in über 55.800 Fällen Hinweise auf eine potenzielle Kindeswohlgefährdung überprüft. In rund einem Viertel der Fälle wurde eine akute (7.700) oder eine latente (6.100) Gefährdung des Kindeswohls festgestellt, wie das Statistische Landesamt (IT.NRW) am Freitag in Düsseldorf mitteilte. Das Landesamt verwies darauf, dass aufgrund technischer Probleme die Meldungen einiger Kommunen nicht oder nicht vollständig erfolgt waren, weshalb ein Vorjahresvergleich auf Landesebene nicht möglich ist.
In 35,3 Prozent der Fälle (19.700) wurde demnach zwar keine Kindeswohlgefährdung, aber ein Hilfebedarf festgestellt. In den meisten Fällen (22.300) wurden weder eine Kindeswohlgefährdung noch ein Hilfebedarf festgestellt. Bei einer latenten Gefährdung lässt sich eine akute Gefahr für das Kind nicht eindeutig feststellen, sie kann aber auch nicht ausgeschlossen werden, wie es hieß.
Das häufigste Anzeichen bei der festgestellten latenten oder akuten Gefährdung der Kinder war die Vernachlässigung (7.300). Die weiteren Anzeichen der Kindeswohlgefährdung waren psychische Misshandlung (5.100), körperliche Misshandlung (4.000) und sexuelle Gewalt (1.000). Bei der Angabe der Art der Kindeswohlgefährdung waren Mehrfachnennungen möglich.
Die Jugendämter wurden in einem Drittel der Fälle (16.600) durch Polizei, Gerichte oder Staatsanwaltschaften auf eine mögliche Kindeswohlgefährdung hingewiesen. Weitere Hinweise erfolgten durch Verwandte, Bekannte oder Nachbarn (7.200) oder das Personal von Schulen sowie Kindertageseinrichtungen oder Kindertagespflegepersonen (8.800).