Die Bundesregierung will Mindeststrafen für Verbreitung, Erwerb und Besitz von Darstellungen des sexuellen Missbrauchs von Kindern senken. Das Kabinett billigte einen Gesetzentwurf von Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP), nach dem Herstellung, Erwerb und Verbreitung sogenannter Kinderpornografie mit mindestens sechs Monaten und Besitz mit drei Monaten Freiheitsstrafe statt zwölf Monaten geahndet werden sollen. Ermittlungsbehörden und Gerichte haben damit die Möglichkeit, Verfahren einzustellen, in denen davon auszugehen ist, dass keine kriminelle Absicht vorliegt.
Die Bundesregierung reagiert damit auf Kritik aus der Praxis, unter anderem von Richterinnen und Richtern. Seit 2021 die Mindeststrafen für Verbreitung, Erwerb und Besitz von Kinderpornografie erhöht wurden, muss jeder Fall verfolgt werden, weil die Taten damit als Verbrechen eingestuft wurden. Damit machten sich auch Eltern, Lehrer oder Mitschülerinnen strafbar, wenn sie als Hinweis auf eine mögliche Straftat Missbrauchsdarstellungen teilten, um zu helfen.