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Kinder können künftig unbürokratischer in Begleitung angeln gehen

Ab 1. Januar können Kinder ab sieben Jahren in Bayern unbürokratischer selbst zur Angel greifen und fischen. Durch eine gesetzliche Neuregelung fallen ab dem neuen Jahr zahlreiche Behördengänge und Abgaben weg, wenn Minderjährige in Begleitung eines Volljährigen mit Fischereischein angeln wollen, wie das Landwirtschaftsministerium mitteilte. Nötig seien nur noch Erlaubnisscheine für das Gewässer, in dem geangelt wird. Diese Neuregelung entlaste die Behörden, die Familien und erleichtere den Zugang zum Angeln „für unsere Fischerinnen und Fischer von morgen“, sagte Ministerin Michaela Kaniber (CSU).

Die bislang schon „bewährte Praxis“ des Schnupperangelns bleibe weiterhin bestehen. Interessierte Kinder und Jugendliche könnten auch ohne eigenen Erlaubnisschein einen erwachsenen Angler mit Fischereischein begleiten und unterstützen, solange sie keine eigene Angel verwenden. Geplant sei zudem, dass künftig auch erwachsene „Angel-Neulinge“ unter bestimmten Voraussetzungen ohne Verwaltungsaufwand an die Fischerei mit der Angel herangeführt werden sollen. Es freue sie, sagte Kaniber, dass man die Angelfischerei in Bayern durch die Neuregelung „spürbar vereinfachen“ könne. (00/3939/12.12.2024)