Das Kultusministerium hat einen Handlungsleitfaden für bayerische Schulen zur Nutzung Künstlicher Intelligenz (KI) veröffentlicht. Ziel sei es, „Schulleitungen und Lehrkräfte dabei zu unterstützen, die Potenziale von KI-Anwendungen in und für die Schule einzuschätzen und zu nutzen“, teilte das Ministerium am Donnerstag in München mit. Die Landtags-Grünen bezeichneten den KI-Leitfaden zwar als „schön und gut“, er sei aber zu unverbindlich dafür, dass es sich bei KI um eine neue Schlüsseltechnologie handelt.
Kultusministerin Anna Stolz (Freie Wähler) sagte, KI eröffne „enorme Chancen“ für die bayerischen Schulen.
Der Leitfaden zeige praktische Anwendungsmöglichkeiten von KI, beispielsweise zur Unterstützung bei der Unterrichtsvorbereitung oder zur Individualisierung von Lernprozessen. Darüber hinaus biete er eine wichtige Orientierung„, wie KI “sicher, verantwortungsvoll und gewinnbringend„ im Schulalltag integriert werden kann. Der verantwortungsvolle Umgang mit KI sei “eine der Schlüsselkompetenzen der Zukunft”, sagte sie.
Der Grünen-Abgeordnete Benjamin Adjei sagte, der neue KI-Leitfaden ändere nichts daran, „dass zehn Seiten Papier wohl kaum die 50 Prozent der Lehrkräfte überzeugen werden, die kein Potenzial für das schulische Lernen mit KI sehen“. KI sei eine „Schlüsseltechnologie der Zukunft“, deshalb dürfe es nicht vom Interesse einer einzelnen Lehrkraft abhängen, ob KI im Unterricht stattfinde. „Wir brauchen mehr als ein Papierchen und einen Selbstlernkurs, um diese Lehrkräfte von den Potenzialen der KI zu überzeugen“, betonte er.
Stolz hatte in ihrer Mitteilung auf den „kompakten Selbstlernkurs“ der Akademie für Lehrerfortbildung und Professionalisierung in Dillingen verwiesen, der die Grundlagen des KI-Einsatzes in der Schule vermittle. Mit der „Bayerischen Lehrkräfte KI“ könnten kostenlos diverse KI-Modelle erprobt werden. Laut Stolz verändert KI „unsere Bildungslandschaft und Arbeitswelt in einem rasanten Tempo“. Es gelte, die Kinder und Jugendlichen für das Spektrum der Möglichkeiten der KI, aber „auch für die Grenzen“ zu sensibilisieren. (00/3950/12.12.2024)