Der rheinland-pfälzische Landesdatenschutzbeauftragte Dieter Kugelmann hat die Hersteller von Anwendungen Künstlicher Intelligenz (KI) dazu aufgerufen, mehr Verantwortung für ihre Produkte übernehmen. „Wir fordern, dass die Entwickler erklären können müssen, was sie tun, wie die KI funktioniert“, sagte er dem Evangelischen Pressedienst (epd). Bei Bedarf müsse es auch stets möglich sein, die selbstlernenden Programme zu stoppen oder neu zu justieren.
Es sei inakzeptabel, wenn durch den Einsatz von KI beispielsweise Menschen aufgrund bestimmter Merkmale diskriminiert würden. Entwickler dürften sich dann nicht darauf zurückziehen, dass sie für die Ergebnisse der KI nicht verantwortlich seien. Grundsätzlich sieht Kugelmann, der im Oktober in Mainz seine zweite achtjährige Amtszeit als Landesbeauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit angetreten hat, in der ständigen, selbstlernenden Weiterentwicklung der Programme die größte Herausforderung für Regulierungsbehörden: „Es ist im Prinzip, wie wenn man versucht, einen Pudding an die Wand zu nageln.“
Mit einigen Herstellern wie den Entwicklern von ChatGPT stünden die Datenschutzbehörden bereits im Austausch, und es gebe auch schon Verbesserungen, etwa bei den Privacy-Einstellungen. So könnten Nutzer von ChatGPT inzwischen festlegen, ob die von ihnen gestellten Anfragen zum Lernen des Systems verwendet werden dürfen.
Grundsätzlich seien datenschutzkonforme Anwendungen von KI in der Medizin und in der Wirtschaft vorstellbar und sinnvoll, etwa zur Analyse riesiger Datenbestände oder für Übersetzungen. Auch die derzeit vom rheinland-pfälzischen Landeskriminalamt getesteten Forschungsprojekte im Bereich der Polizeiarbeit seien in ihrem bisherigen Umfang wohl zulässig.
Neben der Entwicklung der KI-Anwendungen bleibt der Umgang mit großen Internet-Konzernen ein weiterer Schwerpunkt der Arbeit des Landesbeauftragten. So vertritt Kugelmann gemeinsam mit seinen Amtskollegen aus Bund und Ländern nach einem Grundsatzurteil des Europäischen Gerichtshofs die These, dass staatliche Stellen aus Datenschutzgründen keine Facebook-Fanseiten betreiben dürften. Dies sei aktuell nicht auf rechtskonforme Weise möglich, sagte er. Vom Ausgang zweier Gerichtsverfahren zu den Online-Auftritten von Bundespresseamt und des Freistaats Sachsen werde er abhängig machen, ob er auch in Rheinland-Pfalz die Abschaltung solcher Seiten anordnen werde.
Ziel der Datenschutzbehörden sei jedoch niemals ein Verbot, sondern ein rechtskonformer Betrieb von Online-Angeboten. Tatsächlich gebe es mit dem Facebook-Mutterkonzern, aber auch mit Google einen regelmäßigen Austausch. Dies gelte jedoch nicht für alle Internet-Giganten. „Von den großen Plattformen wäre Tiktok unser Problembär“, sagte Kugelmann. In Deutschland kenne er noch nicht einmal einen Ansprechpartner des Unternehmens und könne öffentlichen Stellen „nur nachdrücklich abraten“, die Plattform zu nutzen.