Der rheinland-pfälzische Landesdatenschutzbeauftragte Dieter Kugelmann hat gemeinsam mit seinen Amtskollegen aus Bund und Ländern die Anwendungen von Künstlichen Intelligenz (KI) verstärkt in den Blick genommen. Im Gespräch mit dem Evangelischen Pressedienst (epd) schildert er, wo er die größten Probleme sieht.
epd: Wir erleben gerade, wie neben den Anwendungsmöglichkeiten von KI auch die Ängste vor Risiken und Missbrauch der Technologien zunimmt. Täuscht der Eindruck, dass Regulierung und Aufsicht den Realitäten hoffnungslos hinterherhinken?
DIETER KUGELMANN: Da ist in der Tat etwas dran, allerdings ist KI ja nicht ganz neu. Algorithmen mit Selbstlernelementen gibt es schon länger, und wir sind gar nicht so schlecht darauf vorbereitet. Es ist beim Datenschutz immer so, dass die technische Entwicklung voranschreitet und wir sie einfangen. Die größte Herausforderung ist meines Erachtens, dass KI im konkreten Anwendungsfall schwer greifbar ist. Es ist im Prinzip, wie wenn man versucht, einen Pudding an die Wand zu nageln.
epd: Was bedeutet das für die Regulierung dieser Technologien?
KUGELMANN: Wir fordern, dass die Entwickler erklären können müssen, was sie tun, wie die KI funktioniert. Und sie müssen bei Bedarf an einer Schraube drehen können, damit es anders läuft. Nehmen Sie das Pilotprojekt von Amazon zum Einsatz von KI bei der Bewerberauswahl. Die KI hatte gelernt, dass in der Vergangenheit 70 Prozent Männer und 30 Prozent Frauen ausgewählt worden waren. Also hat sie ihre Auswahl nach denselben Kriterien getroffen. Es muss jemanden geben, der das bemerkt und eingreift, weil ja eigentlich das Gegenteil gewollt ist.
epd: Polizei und Innenministerium würden KI gerne stärker zur Ermittlungsarbeit einsetzen. Landesinnenminister Ebling warnte bereits vor zu restriktiven Datenschutzbestimmungen. Sind sie im Austausch und auf einer Linie mit dem Land?
KUGELMANN: Im Landeskriminalamt laufen derzeit dazu drei Forschungsprojekte, etwa zur Analyse von Schuhabdrücken. So, wie sie uns vorgestellt wurden, lässt sich das aus Sicht des Datenschutzes einigermaßen bändigen. Aber ich muss auch sagen: Nicht alles, was der Strafverfolgung dient, ist deshalb schon mit den Grundrechten vereinbar. Wir brauchen eine gesetzliche Grundlage für den Einsatz solcher Technologien bei der Polizei. Natürlich sind Strafverfolgungsmaßnahmen vorstellbar, die wir nicht wollen. Erst in diesem Jahr gab es einen Beschluss des Bundesverfassungsgerichts zu den Polizeigesetzen von Hessen und Hamburg, deren Bestimmungen zur automatisierten Datenanalyse für verfassungswidrig erklärt wurden.