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Keine Ermittlung wegen „Nazi-Glocken“ gegen Junkermann

Erfurt – Wegen der so genannten Nazi-Kirchenglocken ermittelt die Staatsanwaltschaft Erfurt nicht gegen Landesbischöfin Ilse Junkermann. Ein Sprecher der Staatsanwaltschaft sagte dem MDR, es bestehe kein Anfangsverdacht für Volksverhetzung oder eine andere verfolgbare Straftat. Auch gegen die Evangelische Kirche Mitteldeutschlands (EKM) werde nicht ermittelt. Nach Ansicht der Staatsanwaltschaft billigt das Läuten von Kirchenglocken mit Nazisymbolik nicht die nationalsozialistische Gewalt- und Willkürherrschaft. Zudem handele es sich nicht um ein öffentliches Verwenden von Nazisymbolen. Die EKM hatte bei einer Bestandsaufnahme im Frühjahr 2018 in fünf Thüringer Kirchen sechs Glocken mit nationalsozialistischen Symbolen und Inschriften entdeckt. Der Kläger aus dem Saarland, der Mitte Februar die Strafanzeige gestellt hatte, legte laut MDR gegen die Entscheidung der Erfurter Staatsanwaltschaft bereits Beschwerde ein. Der Kläger war juristisch bereits ohne Erfolg gegen die so genannte „Hitlerglocke“ im pfälzischen Herxheim vorgegangen. KNA