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Keine Einigung zwischen Mainz 05 und El Ghazi

Ein Profi des Fußballbundesligisten Mainz 05 äußert sich auf Instagram antisemitisch. Der Verein wirft Anwar El Ghazi raus und kann sich auch vor Gericht nicht mit ihm einigen.

Nach Informationen des Evangelischen Pressedienstes zahlt die ARD fünf Millionen Euro pro Saison für Live-Rechte an 3. Liga
Nach Informationen des Evangelischen Pressedienstes zahlt die ARD fünf Millionen Euro pro Saison für Live-Rechte an 3. LigaImago / Revierfoto

Im Kündigungsschutzverfahren des Fußballprofis Anwar El Ghazi gegen seinen bisherigen Verein Mainz 05 gibt es voraussichtlich keine außergerichtliche Einigung. Ein Gütetermin vor dem Mainzer Arbeitsgericht ist ergebnislos verlaufen. Das Gericht soll nun am 19. Juni bei einer regulären Verhandlung klären, ob der Verein das Arbeitsverhältnis mit dem Niederländer marokkanischer Herkunft wegen dessen propalästinensischer Social-Media-Postings fristlos kündigen durfte. Mainz 05 hat in der Zwischenzeit eine sogenannte Widerklage eingelegt.

Der Verein fordert darin von El Ghazi die Zahlung von mehr als 500.000 Euro. Die Summe setzt sich nach Aussage einer Gerichtssprecherin aus einer Vertragsstrafe und aus der Rückforderung eines vom Verein als „Vorausvergütung“ betrachteten Betrags zusammen. Nach dem Überfall der Hamas auf Israel im Oktober 2023 hatte El Ghazi auf der Plattform Instagram unter anderem die Parole „From the River to the Sea, Palestine will be free“ („Vom Fluss bis zum Meer, Palästina wird frei sein“) gepostet. Die Parole wird auch von radikalen Organisationen verwendet, die das Existenzrecht Israels bestreiten.

Staatsanwaltschaft ermittelte gegen El Ghazi

In der Folge nahm die Generalstaatsanwaltschaft Koblenz Ermittlungen gegen den Fußballspieler wegen des Verdachts der Volksverhetzung auf. Nachdem der abstiegsbedrohte Bundesliga-Verein zunächst erklärt hatte, El Ghazi bleibe nach einer Reueerklärung Teil der Mannschaft, trennte er sich Anfang November mit sofortiger Wirkung von dem Spieler.

El Ghazis Anwalt Alexander Bergweiler sagte der Mainzer Allgemeinen Zeitung, sowohl die Entlassung als auch die geforderte Vertragsstrafe seien „völlig unbegründet“. Er verwies unter anderem darauf, dass die Kündigung erst mehr als zwei Wochen nach dem Instagram-Posting erfolgte. Außerdem bestritt er eine israelfeindliche Haltung seines Mandanten. El Ghazi habe klargestellt, dass er grundsätzlich gegen das Töten im Nahen Osten sei.