Ein Kardinal ist der höchste katholische Würdenträger nach dem Papst, das Kardinalskollegium ist dessen wichtigstes Beratergremium. Kardinäle wählen den nächsten Papst, sofern sie jünger sind als 80 Jahre. Die Gruppe der Wahlmänner sollte um die 120 Mitglieder haben. Diese Zahl ist aber in den letzten Jahrzehnten oft überschritten worden.
Der Bischof von Rom bestimmt frei, wen er zum Kardinal macht. Im Fachjargon “kreiert” der Papst die Kardinäle. Nur wenige Voraussetzungen schreibt das Kirchenrecht vor: So müssen die Kandidaten Priester sein und sich in Glaube, Sitte, Frömmigkeit und durch Klugheit auszeichnen. Wer noch nicht Bischof ist, sollte die Bischofsweihe empfangen – doch auch da gibt es Ausnahmen.
Die meisten Leiter wichtiger Vatikanbehörden werden irgendwann Kardinal. Bischofssitze mit einem faktischen Anspruch auf den Kardinalstitel gibt es unter Papst Franziskus nur noch wenige. Einst zählten dazu etwa Köln, Mailand, Paris, Washington und Mexiko.
Für die Kardinalskreierungen beruft der Papst ein sogenanntes Konsistorium ein, also eine Versammlung von Kardinälen. In einer feierlichen Zeremonie setzt er den Neuzugängen ein rotes Birett auf den Kopf, überreicht ihnen Kardinalsring und Ernennungsdokument und nimmt ihnen den Treueeid ab. Zudem weist er jedem Kardinal einen Titelsitz in oder bei Rom zu. Der Titelsitz unterstreicht die Verbundenheit des Kardinals zum Papst, dem Bischof von Rom.
Am 8. Dezember 2024, dem katholischen Fest Maria Empfängnis, kreiert Papst Franziskus im Petersdom 21 neue Kardinäle; 20 von ihnen sind jünger als 80 Jahre und zählen damit zum Kreis der potenziellen Papstwähler.
Bestand das Kardinalskollegium über Jahrhunderte hauptsächlich aus Europäern mit einem großen Anteil an Italienern, haben die Päpste seit dem Zweiten Weltkrieg für mehr Durchmischung gesorgt. Vor allem Papst Franziskus hat bevorzugt Kirchenmänner aus Lateinamerika, Asien und Afrika zu Kardinälen befördert.