Artikel teilen:

Kardinal

Ein Kardinal ist der höchste katholische Würdenträger nach dem Papst, das Kardinalskollegium formal dessen wichtigstes Beratergremium. Kardinäle wählen zudem den nächsten Papst, sofern sie jünger sind als 80 Jahre. Die Gruppe der Wahlmänner sollte um die 120 Mitglieder haben.

Das Kirchenoberhaupt bestimmt frei, wen es zum Kardinal macht. Im Fachjargon “kreiert” der Papst die Kardinäle. Nur wenige Voraussetzungen schreibt das Kirchenrecht vor: So müssen die Kandidaten Priester sein und sich in Glaube, Sitte, Frömmigkeit und durch Klugheit auszeichnen. Wer noch nicht Bischof ist, sollte die Bischofsweihe empfangen.

Die meisten Leiter wichtiger Vatikanbehörden werden irgendwann Kardinal. Bischofssitze mit einem faktischen Anspruch auf den Kardinalstitel gibt es unter Papst Franziskus kaum noch. Zuvor zählten dazu etwa Köln, Mailand, Venedig, Paris oder Washington.

Für die Kardinalskreierungen beruft der Papst ein sogenanntes Konsistorium ein, also eine Versammlung von Kardinälen. In einer feierlichen Zeremonie setzt er den Neuzugängen ein rotes Birett auf den Kopf, überreicht ihnen Kardinalsring und Ernennungsdokument und nimmt ihnen den Treueeid ab. Zudem weist er jedem Kardinal traditionell einen Titelsitz in oder bei Rom zu. Der Titelsitz unterstreicht die Verbundenheit des Kardinals zum Papst, dem Bischof von Rom.

Am Samstag (30. September) kreiert Papst Franziskus im Petersdom 21 neue Kardinäle; 18 von ihnen sind jünger als 80 Jahre und zählen damit zum Kreis der potenziellen Papstwähler. Bestand das Kardinalskollegium über Jahrhunderte hauptsächlich aus Europäern mit einem großen Anteil an Italienern, haben die Päpste seit dem Zweiten Weltkrieg für mehr weltweite Durchmischung gesorgt. Nach dem Konsistorium sind nur noch gut ein Drittel der 137 [ab 1. Oktober: 136] potenziellen Papstwähler Europäer.