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Kabinettsausschuss will queere Community besser schützen

Der Kabinettsausschuss „Entschlossen gegen Hass und Hetze“ hat sich am Dienstag zum fünften Mal getroffen. Er beschäftigte sich dabei intensiv mit der Sicherheitslage und dem Sicherheitsgefühl der queeren Community, teilte das baden-württembergische Innenministerium mit. „Das Geschlecht oder die sexuelle Orientierung eines Menschen darf kein Grund für Gewalt, Übergriffe oder Diskriminierung sein“, betonte der baden-württembergische Innenminister Thomas Strobl (CDU).

Im Ergebnis sehe der Kabinettsausschuss vor, den Fokus beim nächsten Aktionstag zum Themenfeld „Hass und Hetze“ im zweiten Halbjahr 2024 auf die queere Community zu legen. Mit offensiver Öffentlichkeitsarbeit und einer „Streife im Netz“ setze der Aktionstag dort an, „wo sich viele in ihrer vermeintlichen Anonymität sicher fühlen und hemmungslos gegen andere hetzen“, so die Mitteilung weiter.

Um die Regenbogen-Community weiter zu stärken, werde das Innenministerium am 15. Mai vor dem Christopher-Street-Day einen Erfahrungsaustausch mit den Veranstaltenden durchführen. Weiterhin soll der Austausch verschiedener Interessengemeinschaften, wie der LSBTTIQ-Community (lesbisch, schwul, bisexuell, transsexuell, transgender, intergeschlechtlich, queer) verfestigt und ein Netzwerktreffen etabliert werden.

Die Fallzahlen der Hasskriminalität in Baden-Württemberg liegen im Jahr 2023 mit 1.514 erfassten Delikten der Mitteilung zufolge auf einem Zehnjahreshoch. Auch bei Taten, die aufgrund der sexuellen Orientierung oder der geschlechtsbezogenen Diversität begangen wurden, sei eine deutliche Erhöhung der Fallzahl feststellbar. Zum Bereich der Hasskriminalität gehören Straftaten, wenn die ideologische Vorstellung der Täterschaft an die Vorstellung einer angeblichen Ungleichwertigkeit von Menschen anknüpft.

Im Kabinettsausschuss sind neben dem Innenministerium auch das Staats-, das Kultus-, das Sozial- und das Justizministerium vertreten. Zu spezifischen Themen können Vertretungen der Religionsgemeinschaften oder weitere Personen mit besonderer Expertise eingeladen und ihre Fachmeinung eingeholt werden. (0925/01.05.2024)