Die Bundesregierung will den Ausbau von Schienen und Straßen beschleunigen – und dafür den Umweltschutz schleifen. Wie das Bundeskabinett am Mittwoch beschloss, sollen wichtige Infrastrukturprojekte wie Schienen, Autobahnen, Brücken sowie Wasserstraßen künftig den Status des „überragenden öffentlichen Interesses“ erhalten und bei Abwägungsentscheidungen bevorzugt behandelt werden.
Laut dem Gesetzentwurf aus dem Verkehrsministerium können Projektträger künftig bei unvermeidbaren Eingriffen in Natur und Landschaft ihre Kompensationsverpflichtung auch durch Geldzahlung erfüllen. Bisher müssen vorrangig konkrete Ausgleichs- oder Ersatzmaßnahmen umgesetzt werden.
#Umweltprüfungen sollen abgeschafft oder reduziert werden
Um Verfahren zu beschleunigen, sollen zudem dem Gesetzestext zufolge zahlreiche Umweltprüfungen abgeschafft oder reduziert werden. So entfällt demnach bei Elektrifizierungen von Bahnstrecken unter 60 Kilometern die Umweltverträglichkeitsprüfung komplett. Auch die Raumverträglichkeitsprüfung für Bundesfern- und Wasserstraßen, Schienenwege sowie Pumpspeicherkraftwerke wird gestrichen. Das Gesetz kann nun im Parlament beraten werden. Auch die Zustimmung des Bundesrats ist nötig.
Bis Ende Februar 2026 will die Bundesregierung zwei weitere Gesetzesentwürfe auf den Weg bringen, die den Ausbau der Infrastruktur beschleunigen sollen: ein Naturflächenbedarfsgesetz und neue Regelungen beim Umweltverbandsklagerecht.