Sachsen-Anhalts Landesregierung hat am Dienstag finanzielle Entlastungen für Familien mit mehreren Kindern auf den Weg gebracht. Eltern mit mehr als einem Kind in Krippe, Kindergarten oder Hort haben demnach auch weiterhin nur den Beitrag für das älteste Kind zu entrichten, teilte die Staatskanzlei am Dienstag in Magdeburg mit. Diese Entlastung solle mit dem im Kabinett beratenen Gesetzentwurf des geänderten Kinderförderungsgesetzes auch im Jahr 2024 abgesichert werden, hieß es.
Sozialministerin Petra Grimm-Benne (SPD) sagte, mit dem Maßnahmenpaket wolle man die hohe Qualität in der Kinderbetreuung weiter ausbauen. Die Landesregierung werde die Entlastung von Familien mit mehreren Kindern fortsetzen und zugleich die Einrichtungen bei der Fachkräftesicherung unterstützen.
Dazu gewährt das Land den Angaben zufolge den Jugendämtern bis Ende 2024 aus Bundesmitteln eine jährliche Zuwendung in Höhe von jeweils 130.000 Euro. Damit könnten bis zu zwei pädagogische Fachberaterinnen und Fachberater eingestellt werden, hieß es. Seit August 2019 fördere das Land zudem in Kindertageseinrichtungen mit besonderen Bedarfen zusätzliche pädagogische Fachkräfte. Diese Unterstützung werde bis Ende 2024 fortgesetzt und auf 150 Stellen aufgestockt.
Für die Ausbildung in erzieherischen Berufen solle auch künftig kein Schulgeld anfallen, hieß es. Die Finanzierung erfolge aus Mitteln des Gute-Kita-Gesetzes, indem es Berufsschulen und Fachschulen in freier Trägerschaft fördere, soweit diese kein Schulgeld erheben. Die Maßnahme gelte zunächst für das Schuljahr 2024/2025.