Die Beitragsbemessungsgrenzen für die gesetzliche Kranken- und Rentenversicherung werden zum 1. Januar deutlich angehoben. Das Kabinett beschloss am Mittwoch in Berlin eine entsprechende Vorlage von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD). Der Verordnung zufolge steigt die Beitragsbemessungsgrenze für die Krankenversicherung von 5.175 Euro auf 5.512,50 Euro. Das bedeutet, dass bis zu dieser Lohnhöhe Beiträge für die Krankenkasse abgezogen werden. Darüber hinaus steigen die Beiträge nicht weiter.
Bei der Rentenversicherung soll die Bemessungsgrenze bundesweit auf 8.050 Euro angehoben werden. Derzeit müssen in Westdeutschland auf Monatsbruttogehälter bis 7.550 Euro Rentenbeiträge abgeführt werden. In Ostdeutschland liegt die Grenze bei 7.450 Euro.