Die niedersächsische Justizministerin, Kathrin Wahlmann (SPD), und ihre Amtskollegin aus Mecklenburg-Vorpommern, Jacqueline Bernhardt (Linke), wollen Asylverfahren zügiger und effizienter gestalten. Gemeinsam haben sie dazu einen Beschlussvorschlag auf der diesjährigen Konferenz der Justizministerinnen und Justizminister in Hannover eingebracht, wie Bernardts Ministerium am Freitag mitteilte. Die aktuellen, mintunter langen, Verfahrensdauern belasteten nicht nur die Gerichte erheblich. Auch die schutzsuchenden Menschen wünschten sich zügig Gewissheit darüber, ob sie bleiben dürften oder das Land wieder verlassen müssten.
„Wir sind uns alle einig, dass Gerichtsverfahren in Asylsachen schneller werden müssen“, sagte Wahlmann. „Niedersachsen und Mecklenburg-Vorpommern gehen das Thema jetzt tatkräftig an und machen ganz konkrete Vorschläge, wie das auch gelingen kann. Damit stellen wir wichtige Weichen für die Zukunft – und zwar über die Ländergrenzen hinaus.“ Bernhardt ergänzte, es müsse alles unternommen werden, um Menschen schnellstmöglich im Rahmen eines rechtsstaatlichen Verfahren Gewissheit über ihren Status zu geben.
Der konkrete Beschlussvorschlag sieht unter anderem vor, dass Paragraf 76 im Asylgesetz dahingehend geändert wird, dass auch in Hauptsacheverfahren originär der Einzelrichter zuständig ist und nicht – wie bisher – durch die Kammer erst an die Einzelrichter verwiesen werden muss. Der damit verbundene Mehraufwand entfiele durch die Einführung des originären Einzelrichters, gleichzeitig soll die Möglichkeit geschaffen werden, bei komplexen Verfahren eine Übertragung auf die Kammer zu ermöglichen.