Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) will mit einem neuen Gesetz sogenannte Einschüchterungsklagen gegen missliebige Beiträge in den Medien und der Öffentlichkeit sanktionieren. Bei solchen Klagen würden Organisationen, Vereine, Journalistinnen und Wissenschaftler mit missbräuchlichen Klagen überzogen, sagte Hubig den Zeitungen der Funke-Mediengrupppe. „Und zwar so massiv, dass sie hauptsächlich damit beschäftigt sind, sich zu verteidigen und das zu finanzieren. Damit sollen sie mundtot gemacht werden.“
Mit dem geplanten Gesetz setze Deutschland eine neue Richtlinie der Europäischen Union um, um Betroffene vor solchen missbräuchlichen Klagen besser zu schützen, sagte Hubig. Die Klagemöglichkeit bleibe bestehen, betonte sie. „Aber wenn das Gericht eine missbräuchliche Klage erkennt, kann es Hürden für den Kläger einbauen, etwa durch höhere Gebühren.“ Auch sollten die Kläger den Beklagten die Kosten zur Abwehr der Klage in erweitertem Umfang ersetzen müssen, so die Ministerin.
Einschüchterungsklagen gefährden Meinungsbildung
Ziel sei zudem, dass solche Verfahren schneller erledigt werden. Hubig: „Gerichtsverfahren dürfen nicht dazu missbraucht werden, Menschen, die sich öffentlich engagieren, das Leben schwerzumachen.“ Unter Einschüchterungsklagen verstehen Juristen demnach unbegründete Klagen. Sie zielen darauf ab, missliebige Beiträge zur öffentlichen Meinungsbildung zu unterdrücken. Auf Englisch werden diese Klagen als „SLAPP“ bezeichnet, „Strategic Lawsuits Against Public Participation“.
SLAPP-Verfahren seien geeignet, „den freien öffentlichen Meinungsbildungsprozess zu gefährden“, heißt es in dem Gesetzentwurf, den das Justizministerium laut den Funke-Zeitungen veröffentlichen wollte. Ziel der Klagen ist es demnach, Betroffene davon abzuhalten, „von der grundrechtlich verbürgten Meinungs- und Pressefreiheit praktischen Gebrauch zu machen“.