Hans-Jürgen Papier war Präsident des Bundesverfassungsgerichts. In der Debatte über das Verbot des Magazins “Compact” hat er eine klare Meinung und sagt, man dürfe nicht den Ast absägen, “auf dem wir alle sitzen”.
Beim Verbot des Magazins “Compact” hat das Bundesinnenministerium aus Sicht des früheren Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Hans-Jürgen Papier, sein “administratives Handeln” falsch eingeschätzt. “Die Ampel-Koalition hat das hehre und legitime Ziel, Rechtsextremismus zu bekämpfen. Doch sie verkennt in diesem Fall, dass der demokratische Rechtsstaat seine Feinde allein mit den Mitteln des Rechtsstaats bekämpfen kann”, sagte Papier den Zeitungen der Funke Mediengruppe (Samstag).
Es gebe rote Linien auch im Kampf gegen Rechtsextremisten und Terroristen. “Der gute Zweck heiligt nicht jedes Mittel, und die Verhältnismäßigkeit der Maßnahmen muss gewahrt bleiben”, so der Jurist. “Wir dürfen selbst zur Wahrung legitimer Ziele nicht den Ast absägen, auf dem wir alle sitzen, nämlich die Freiheitlichkeit und Rechtsstaatlichkeit.”
Das Bundesverwaltungsgericht hatte am Mittwoch entschieden, das Verbot von “Compact” vorläufig und teilweise aufzuheben. Das Verbot gegen das Firmengeflecht hinter dem Magazin darf demnach vorerst nicht mehr vollzogen werden. Grund hierfür ist, dass das Gericht das Verbot in Hinblick auf das Grundrecht der Pressefreiheit für unverhältnismäßig hält. Das Innenministerium hätte mildere Mittel, beispielsweise über das Presserecht oder über Veranstaltungsverbote in Erwägung ziehen müssen, bevor man ein ganzes Medium verbiete.