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Jurist: Deutschland muss beim Völkerrecht glaubwürdig bleiben

Der Völkerrechtler Matthias Goldmann fordert Konsequenzen für das israelische Vorgehen in Gaza und im Westjordanland. Von Deutschland fordert er Glaubwürdigkeit bei der Anwendung des Völkerrechts.

Nach den kritischen Äußerungen von Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) zur israelischen Kriegsführung in Gaza sieht der Völkerrechtler Matthias Goldmann eine “Rückkehr zur Völkerrechtsfreundlichkeit der deutschen Außenpolitik”. Zwar sei der “Grundkonflikt zwischen Staatsraison und Völkerrecht noch nicht entschieden”, sagte der Professor für Internationales Recht an der Universität Wiesbaden im Deutschlandfunk (Sonntag). Es gebe aber “Zeichen einer Trendwende”, dass dieser Konflikt vielleicht doch nicht eskaliere.

Laut Goldmann wäre es ein “fatales Signal”, wenn Deutschland Zweifel daran wecke, ob es den vom Internationalen Strafgerichtshof erlassenen Haftbefehl gegen den israelischen Ministerpräsidenten Benjamin Netanjahu vollstrecke. Der Völkerrechtler bezweifelte im Interview der Woche, dass Waffenlieferungen nach Israel noch völkerrechtskonform möglich seien. Dazu müsse sichergestellt werden, dass solche Waffen nur zu rechtmäßigen Zwecken eingesetzt würden, etwa gegen Angriffe aus dem Iran oder durch die Huthi im Jemen.

In Syrien führe Israel einen illegalen Angriffskrieg und besetze “völlig unter Verletzung des Völkerrechts” syrisches Territorium, erläuterte der Jurist. Er sprach sich dafür aus, auch mit Sanktionen auf die israelischen Völkerrechtsverstöße zu reagieren. Mit Blick auf Sanktionen gegen andere Staaten stelle sich die Frage: “Wie inkonsequent kann man eigentlich sein, ohne dass es peinlich wird?”

Goldmann erklärte mit Blick auf das Massaker der Hamas am 7. Oktober 2023, es gebe kein Widerstandsrecht der Palästinenser, das Angriffe auf die Zivilbevölkerung legitimiere. Etwas anderes aber sei es, wenn sich Palästinenser auf von Israel besetztem Gebiet gegen die Besatzung zu Wehr setzten. Das gelte zum Beispiel für Steinwürfe gegen israelische Soldaten; dies falle unter das Widerstandsrecht – aber “auch gewaltsame Aktionen wären davon wahrscheinlich umfasst”. Selbst wenn man ein Widerstandsrecht habe, dürften aber in keinem Fall Zivilisten geschädigt werden.