Der wegen einer Straßenblockade mit der „Letzten Generation“ verurteilte Nürnberger Jesuitenpater Jörg Alt will seine Strafe von 50 Tagessätzen zu zehn Euro nicht bezahlen und dafür eine Ersatzfreiheitsstrafe absitzen. Nachdem das Bayerische Oberste Landesgericht seine Verurteilung wegen Nötigung in zehn Fällen in der vergangenen Woche bestätigt hatte, teilte Alt schriftlich mit, er habe als Ordensmann wegen des Armutsgelübdes kein Einkommen und kein Bankkonto.
“Unbelehrbarer Überzeugungstäter” geht ins Gefängnis
Er wolle den Orden und seine Mitbrüder durch Zahlung seiner Geldstrafe nicht schädigen. „Ich werde auch nicht öffentlich um Spenden zur Begleichung der Strafe bitten, weil ich nach wie vor davon überzeugt bin, das Bestmögliche zum richtigen Zeitpunkt getan zu haben“, sagte er.
An der Blockade im August 2022 in Nürnberg habe er auch teilgenommen, um gegen „einen bewussten Bruch“ des damals noch geltenden Klimagesetzes durch Verkehrsminister Volker Wissing zu protestieren, teilte Alt mit. „Jetzt droht mir Gefängnis, für Minister Wissing hingegen wurde das Klimagesetz an sein Verhalten angepasst.“ Der Verkehrssektor sei nach wie vor jener Bereich, der am wenigsten zur Emissionsminderung beisteuere, obwohl Mittel wie ein Tempolimit oder die Umschichtung von Subventionen zur Verfügung stünden.
Er sei bereit, als ein „unbelehrbarer Überzeugungstäter“ ins Gefängnis zu gehen, sagte Alt, auch wenn es ihm mit dieser Aussicht „nicht gut“ gehe. Er tue es „für meine Freundinnen und Freunde aus dem Globalen Süden und den kommenden Generationen“. Zur Deckung der Kosten des Gefängnisaufenthaltes und der Verfahrenskosten will Alt eine öffentliche Fundraising-Aktion starten.
Jesuit Alt: Sitzblockade war “Notstandshandlung”
Alt hatte seine Beteiligung an der Sitzblockade als „Notstandshandlung“ gerechtfertigt. Wenn die Welt das Ziel einer Begrenzung der Erderwärmung auf 1,5 Grad einhalten wolle, blieben nur noch drei Jahre. Die Zeit reiche nicht mehr, um mit herkömmlichen Protestmitteln „oder langwierigen gerichtlichen Klageverfahren“ ein angemessenes Vorgehen zu erreichen. Dieser Argumentation folgten die Richter nicht. Nach Auffassung des Senats stünden dem Angeklagten „verschiedene mildere Mittel“ zur Erreichung seines politischen Ziels zur Verfügung. Er hätte auch legal demonstrieren, sein Petitionsrecht nutzen oder das direkte Gespräch mit Regierungsmitgliedern suchen können.