Italien hat die gesetzlichen Regelungen gegen private Seenotretter verschärft. Der Senat beschloss am Mittwoch, die bisher im sogenannten Piantedosi-Dekret festgelegten Maßnahmen in der Migrationsgesetzgebung zu verankern. Darin enthalten ist unter anderem die Vorgabe, dass die Schiffe nach jeder Rettung unverzüglich den ihnen zugewiesenen Hafen anlaufen müssen, ohne auf dem Weg weitere Geflüchtete in Seenot an Bord zu nehmen. Bei Zuwiderhandlung drohen die Festsetzung des Schiffs und Geldstrafen. Die rechtsnationalistische Regierung von Ministerpräsidentin Giorgia Meloni hatte mit dem Piantedosi-Dekret bereits Anfang 2023 neue Regeln für die private Seenotrettung im Mittelmeer erlassen.
Die Seenotrettungsorganisationen kritisierten die Verabschiedung des Gesetzes scharf. „Auf See sind zivile Rettungsschiffe die letzte Bastion gegen staatliche Gewalt“, sagte die Sprecherin von Sea-Watch, Giulia Messmer. „Die neuen Gesetzesänderungen sind ein getarntes Todesurteil.“ In einer Erklärung von acht internationalen Organisationen hieß es, Ziel der gesetzlichen Verankerung sei nicht die Verwaltung der Seenotrettung, sondern ihre Behinderung und Kriminalisierung.
Nach der Senatsentscheidung werden Verstöße nun nicht mehr nur auf die Kapitänin oder den Kapitän des Schiffes bezogen, sondern auch auf den oder die Eigentümer. Wenn also die Besatzung eines Schiffes mehrfach innerhalb von fünf Jahren nach einem ersten Einsatz weiteren Menschen in Seenot hilft, statt ohne weitere Rettungen den zugewiesenen Hafen anzusteuern, gilt es nicht nur mit dem gleichen Kapitän als Wiederholung eines Verstoßes und wird härter bestraft. Zudem würden die Fristen für Einspruch gegen die Strafen verkürzt, kritisieren die Organisationen.
Zu den Neuerungen gehört auch die dadurch in Gesetzesform gegossene Liste von sogenannten sicheren Herkunftsstaaten. Auf dieser stehen unter anderem Bangladesch, Ägypten und Marokko. Die italienische Regierung hatte die Liste in ein Gesetz umgewandelt, nachdem ein Gericht in Rom die Unterbringung von Migranten aus Ägypten und Bangladesch in von Italien betriebenen Asylzentren in Albanien untersagt hatte. In dem aktualisierten Gesetz ist auch festgelegt, dass künftig das Oberlandesgericht und nicht mehr die Fachgerichte für die Bestätigung der Inhaftierung von Asylbewerbern zuständig sind.