Italien hat einen Großteil des Personals aus seinen Asylzentren in Albanien abgezogen. Die Zahl der Mitarbeiter sei reduziert worden und „variiert je nach den aktuellen Bedürfnissen“, hieß es aus dem Innenministerium, wie die italienische Nachrichtenagentur ANSA am Wochenende meldete. Die zwei Zentren seien aber weiter in Betrieb und würden überwacht.
Von den ursprünglich rund 300 Beamten, die bei voller Auslastung der Zentren in Shengjin und Gjader vorgesehen waren, sollen laut dem Nachrichtensender SkyTG24 noch sieben in Albanien verblieben sein. Diese kümmerten sich um die Verwaltung und die Schulung des albanischen Personals, berichtete der Sender. Riccardo Magi, Sekretär der linken Oppositionspartei +Europa, sprach von einem „epochalen Versagen“ der Regierung in Bezug auf die Asylzentren in Albanien.
Die Regierungen Italiens und Albaniens hatten im November 2023 die Errichtung italienischer Zentren auf albanischem Boden in einem Abkommen vereinbart. Dort sollen Asylanträge nach italienischem Recht in einem Schnellverfahren innerhalb von vier Wochen geprüft werden. Ursprünglich sollten bis zu 3.000 Personen im Monat aufgenommen werden können. Italienische Gerichte ordneten in den vergangenen Wochen jedoch an, dass die insgesamt bisher 18 in Albanien untergebrachten Migranten nach Italien geholt werden müssen.
Am 4. Dezember wird eine Entscheidung des Obersten Gerichtshofs in Rom erwartet. Dabei geht es um die Frage, ob die Gerichte bei der Beurteilung eines „sicheren Herkunftsstaates“ einen Ermessensspielraum haben oder ob sie sich an die Liste der Regierung halten müssen. Das Zivilgericht in Rom, das die Unterbringung von Migranten aus Bangladesch und Ägypten in den Zentren als unrechtmäßig erklärt hatte, hatte sich auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes vom 4. Oktober dieses Jahres bezogen. Demnach können Herkunftsstaaten nur als sicher gelten, wenn diese Einschätzung auf das ganze Land zutrifft.
In ihrem letzten dazu getroffenen Urteil Mitte November hatten die Richter die Entscheidung über die Rechtmäßigkeit der Unterbringung an den Europäischen Gerichtshof verwiesen. Eine Antwort aus Luxemburg wird im Januar erwartet.