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Israels Regierung darf bei Pressebehinderung weiter auf Zeit spielen

Seit dem 7. Oktober 2023 dürfen Journalisten den Gazastreifen nicht ungehindert betreten. Zweimal wandte sich die Auslandspresse deswegen ans oberste israelische Gericht. Seither gewähren die Richter dem Staat Aufschub.

Ausländischen Journalisten wird weiterhin kein unabhängiger und freier Zugang zum Gazastreifen gewährt. Das Oberste Gericht Israels räumte dem Staat eine weitere Frist ein, um seine Position darzulegen, wie der Verband der Auslandspresse in Israel und den palästinensischen Gebieten (FPA) am Dienstag mitteilte. Die Situation sei “mehr als absurd”, erklärte der Verband.

“Wir sind bestürzt darüber, dass die Regierung weiterhin Zeit schindet, und zutiefst enttäuscht, dass das Gericht dies weiterhin zulässt”, so die FPA in einer Stellungnahme. Durch die wiederholten Verzögerungen werde der Welt ein umfassenderer Einblick in die Verhältnisse in Gaza vorenthalten. Auch werde das gerichtliche Verfahren ad absurdum geführt. Der Verband kündigte an, sich weiterhin für das Informationsrecht der Öffentlichkeit, auch der israelischen und palästinensischen, einzusetzen.

Der Verband hatte sich im September 2024 an das Oberste Gericht gewandt und sofortigen, freien und ungehinderten Zugang zum Kriegsgebiet gefordert. Am 23. Oktober kam der Fall zur Anhörung. Der Vorsitzende des Richtergremiums, Ofer Grosskopf, hatte damals erklärt, dass es nach der Frist vom 23. November keine weiteren Verlängerungen für die Regierung geben werde. Seither räumte das Gericht dem Staat bereits zwei weitere Verlängerungen ein.