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Innenministerium Sachsen erkannte 23 Geflüchtete als Härtefalle an

Ein abgelehnter Asylantrag bedeutet Ausreise – unter besonderen Umständen können diejenigen als Härtefälle eingestuft werden und doch bleiben. Sachsens Härtefallkommission legte jetzt ihre Bilanz für 2024 vor.

Das Sächsische Innenministerium hat im vergangenen Jahr 23 ausreisepflichtige Geflüchtete, darunter acht Kinder, als Härtefälle eingestuft und ihnen eine Aufenthaltserlaubnis erteilt. Das geht aus der am Freitag in Dresden vorgestellten Jahresbilanz des Vorsitzenden der Sächsischen Härtefallkommission und Ausländerbeauftragten, Geert Mackenroth, hervor. Demnach erreichten die Kommission 2024 insgesamt 43 neue Anträge, betroffen waren 77 Personen, darunter 23 Kinder.

Die Härtefallkommission beriet über 43 Anträge, davon 31 aus dem Jahr 2024 und 12 noch aus 2023. In 21 Fällen (70 Prozent) sah das Gremium einen Härtefall gegeben und empfahl, eine Aufenthaltsgenehmigung zu erteilen. Das Ministerium entsprach dem in 17 Fällen, in den verbleibenden vier Fällen liege noch keine Entscheidung vor.

Voraussetzung im Härtefallverfahren ist, dass dringende humanitäre oder persönliche Gründe eine weitere Anwesenheit der ausreisepflichtigen Person in Deutschland rechtfertigen. Gründe können sein: langjähriger Aufenthalt in Deutschland, nachhaltige Integration, fehlende Bindungen zum/im Heimatland oder schwere Krankheit.