Artikel teilen:

Innenminister nach Missbrauchsfall offen für Gesetzesverschärfung

Nach dem Missbrauchsverbrechen im pfälzischen Edenkoben hat sich der rheinland-pfälzische Innenminister Michael Ebling (SPD) offen für eine Verschärfung des Polizei- und Ordnungsbehördengesetzes gezeigt. Er wolle prüfen lassen, ob Präventionsmaßnahmen wie das Anlegen einer elektronischen Fußfessel künftig auch unter Zwang erfolgen könnten, sagte er am Freitag in einer gemeinsamen Sondersitzung des innen- und des rechtspolitischen Landtagsausschusses. Die mit der Überwachung des einschlägig vorbestraften mutmaßlichen Täters betrauten Polizeidienststellen hätten keine Fehler zu verantworten.

Sie seien „bis zur äußersten Grenze des rechtsstaatlich Möglichen gegangen“, um erneute Straftaten durch den 61-jährigen Beschuldigten zu verhindern, erklärte Ebling. Die enge Überwachung des erst im Juli aus dem Gefängnis entlassenen Mannes habe zudem dazu geführt, dass er schnell mit der angezeigten Entführung der Schülerin in Verbindung gebracht und zeitnah gefasst werden konnte: „Dass trotzdem ein schweres Verbrechen an einem kleinen Mädchen nicht verhindert werden konnte, ist für alle Beteiligten belastend.“

Der 61-jährige Deutsche war nach einer wilden Verfolgungsjagd, bei der es zu mehreren Verkehrsunfällen kam, mit der kurz zuvor vermisst gemeldeten Zehnjährigen im Fahrzeug nahe der deutsch-französischen Grenze gefasst worden. Nach der Haftentlassung war der unter anderem wegen Sexualstraftaten, Diebstahls und Betrugs vorbestrafte Mann unter Führungsaufsicht gestellt worden. Im Zeitraum zwischen Juli und September gab es seitens der Polizei fast 30 Gefährderansprachen, zeitweise sei er auch verdeckt überwacht worden. Das Tragen einer elektronischen Fußfessel hatte der Mann verweigert, weswegen die Staatsanwaltschaft zum Tatzeitpunkt bereits ein neuerliches Strafverfahren gegen ihn eingeleitet hatte.

Justizminister Herbert Mertin (FDP) warnte vor der Annahme, eine elektronische Fußfessel garantiere, dass aus der Haft entlassene Sexualstraftäter keine weiteren Taten mehr begehen könnten. Voraussetzung sei beispielsweise, dass der Täter „im Folgenden immer die Batterien lädt. Wenn er das sein lässt, wird es schon wieder schwierig.“ Auch der Beschuldigte im Edenkobener Fall habe dies in der Vergangenheit bereits unterlassen und sei unter anderem deswegen erneut verurteilt worden. Seine letzte Haftstrafe hatte er 2020 unter anderem wegen elf Verstößen gegen die Führungsauflagen antreten müssen.

Eine Sicherheitsverwahrung oder die Unterbringung des Mannes in der Psychiatrie seien war zwar geprüft, von den Richtern jedoch verworfen worden. Es habe keine verminderte Schuldfähigkeit bestanden, zudem habe keine der zahlreichen einzelnen Straftaten des 61-Jährigen für eine Sicherheitsverwahrung ausgereicht, sagte Mertin. Als Justizminister stehe ihm nicht zu, die Entscheidungen eines unabhängigen Gerichts zu kritisieren, erklärte er: „Ich nehme sie zur Kenntnis und referiere sie.“