Das Schlachten von Tieren ohne Betäubung (Schächten) wird in Baden-Württemberg nicht erlaubt. Seit 2006 habe es im Südwesten insgesamt zwölf Anträge auf Ausnahmegenehmigungen gegeben – alle seien abgelehnt worden, teilte Landwirtschaftsminister Peter Hauk (CDU) auf eine Anfrage der AfD-Fraktion im Landtag mit. Lediglich 2007 sei einem türkisch-islamischen Kulturverein durch eine Eilentscheidung des Verwaltungsgerichts Stuttgart das Schächten von bis zu 61 Schafen und vier Rindern erlaubt worden, heißt es in der am Donnerstag vom Landtag veröffentlichten Antwort Hauks.
Illegale Tiertötungen zum islamischen Opferfest gibt es dagegen immer wieder. Seit 2006 seien in Baden-Württemberg 36 Fälle bekanntgeworden, so der Minister. Gegen die Beteiligten seien entsprechende Maßnahmen eingeleitet worden. Zudem habe im vergangenen Jahr ein Mitarbeiter eines Schlachtbetriebs im Landkreis Ludwigsburg drei Schafe ohne die erforderliche Betäubung geschlachtet – der Fall sei an die Staatsanwaltschaft gegangen.
Schächten ist in Deutschland nach dem Tierschutzgesetz verboten. Ausnahmegenehmigungen aus religiösen Gründen sind möglich. In Baden-Württemberg sind Hauk zufolge keine Schlachtbetriebe fürs Schächten zugelassen. (0248/01.02.2024)