In der hessischen Landesverwaltung sind seit März 2021 rund 3.600 Faxgeräte stillgelegt worden. Aktuell sind in der Staatskanzlei, den Ministerien und ihren nachgeordneten Bereichen insgesamt noch 425 herkömmliche Faxgeräte im Einsatz. Dies geht aus der Antwort der hessischen Staatskanzlei auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion hervor. Multifunktionsgeräte flossen demnach nicht in die Aufzählung mit ein.
Mit 176 noch im Einsatz befindlichen Faxgeräten steht das Innenministerium landesweit an der Spitze. Darin enthalten sind jeweils auch die Geräte der nachgeordneten Bereiche, im Falle des Innenministeriums also beispielsweise die Regierungspräsidien. Dahinter landet das Justizministerium mit 119 Geräten, gänzlich ohne Faxgeräte kommen das Kultus-, Digital- und Sozialministerium aus.
„Grundsätzlich werden Faxgeräte in der Landesverwaltung nur in Ausnahmefällen genutzt“, etwa bei besonders eiligen Anliegen oder wenn keine andere Art der Kommunikation möglich ist, so die Staatskanzlei. Für einige Gerichte sei das Fax „aus Beschleunigungsgründen“ nach wie vor unerlässlich. Dies gelte unter anderem insbesondere im Eil- und Bereitschaftsdienst sowie in Fällen von Ausweisungen oder Versammlungen, „da viele Verfahrensbeteiligte (zum Beispiel Privatpersonen, Firmen, Kliniken) keinen Zugang zum elektronischen Rechtsverkehr haben“.
Und in der Bauverwaltung biete das Fax in kritischen Fällen wie Mängelrügen mit seinen Sendeberichten noch immer eine andere Nachweismöglichkeit als eine E-Mail. „Ein Faxgerät wird insbesondere in terminkritischen Angelegenheiten weiterhin benötigt“, so die Staatskanzlei.