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Honigstreit mit Böhmermann geht in nächste Runde

Im Rechtsstreit zwischen dem sächsischen Imker Rico Heinzig und dem Satiriker Jan Böhmermann wird am Dienstag in zweiter Instanz verhandelt. Der 4. Zivilsenat am Oberlandesgericht Dresden werde sich mit der Berufung Böhmermanns befassen, teilte das Gericht am Montag in Dresden mit. Der Moderator der Fernsehsendung „ZDF Magazin Royale“ sieht seine Persönlichkeitsrechte verletzt. Eine erste Klage vor dem Landgericht Dresden hatte er verloren.

Böhmermann will dem Bio-Imker aus Meißen verbieten, mit dem Konterfei und Namen des Satirikers für Honig zu werben. Die Klage auf Unterlassungsansprüche hatte das Landgericht Dresden am 8. Februar zurückgewiesen. Laut dem Gericht verletzt das satirische Vorgehen des Meißener Bienenzüchters nicht die Persönlichkeitsrechte des Fernsehmoderators. Die öffentliche Satire des Imkers sei im konkreten Fall berechtigt, weil sie an ein aktuelles gesellschaftliches Ereignis und Thema anknüpfe, hieß es im Urteil des Landgerichts Dresden (AZ: EV 3 O 2529/23).

Böhmermann hatte in seiner Sendung im November 2023 den Bienenzüchter kritisiert und ihm nur ein vermeintliches Engagement für Nachhaltigkeit und Artenschutz vorgeworfen. Wörtlich hieß es: „So, auch wenn es wie Naturschutz aussieht und vor allem so aussehen soll, ist dieses ganze Honigbienenangesiedel nichts anderes als ‘beewashing’“. Es handele sich um Werbung, Geld und Business.

Der Imker vertrieb daraufhin „Böhmermann-Honig“ und bewarb diesen mit einem Werbeplakat, das Namen und Bild von Böhmermann nutzte und die Überschrift: „Führender Bienen- und Käferexperte empfiehlt“.