Menschen, die in Niedersachsen durch das Hochwasser der vergangenen Wochen in eine akute Notlage geraten sind, können auf kurzfristige Unterstützung des Landes hoffen. Das niedersächsische Umweltministerium hat dem Haushaltsausschuss des Landtages am Mittwoch eine entsprechende Richtlinie vorgelegt, die in Kürze in Kraft tritt, wie das Ministerium mitteilte. Privathaushalte könnten dann bei den Landkreisen oder kreisfreien Städten Anträge stellen. Am Dienstag habe die Landesregierung zudem einen Nachtragshaushalt für Entschädigungen, Reparaturen und die Ertüchtigung des Hochwasser- und Katastrophenschutzes auf den Weg gebracht.
„Wir helfen jetzt Menschen in akuter Not, die etwa ihre Möbel ersetzen müssen, kurzfristig umziehen mussten oder durch dringend nötige Reparaturen in eine finanzielle Notlage geraten sind“, sagte Umweltminister Christian Meyer (Grüne). Wie bereits beim Hochwasser von 2017 werde es dazu eine kurzfristige und unbürokratische Soforthilfe als sogenannte Billigkeitsleistung geben. Diese gelte nur für Privatpersonen und noch nicht für Hochwasser-Schäden an Gebäuden, Infrastruktur oder landwirtschaftlichen Flächen, die erst noch erhoben werden müssen, hieß es.
Wenn zum Beispiel beim Hausrat ein Gesamtschaden von voraussichtlich mindestens 5.000 Euro entstanden sei, solle eine Soforthilfe von mindestens 1.000 Euro und maximal 2.500 Euro je Haushalt gewährt werden. In besonders akuten Notlagen könne die Soforthilfe ausnahmsweise bis zu 20.000 Euro betragen. Auch könnten in besonderen Härtefällen Schäden von weniger als 5.000 Euro pro Haushalt ausgeglichen werden. Das Geld müsse nicht zurückgezahlt werden. Anträge können bis zum 22. März von Menschen im Einzugsgebiet aller betroffenen Gewässer in Niedersachsen gestellt werden, hieß es.