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Hochschullehrer fordern Versammlungsfreiheit an Universitäten

Mehrere Hochschulprofessoren haben nach Auflösung pro-palästinensischer Protestcamps an deutschen Hochschulen vor weiteren Einschränkungen des Versammlungsrechts gewarnt. Die Versammlungsfreiheit beinhalte das Recht auf eine abwegige Meinung, Grenzen setze allein das Strafrecht, sagte der Polizeirechtler Clemens Arzt von der Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin (HWR) am Dienstag in Berlin. Hochschulen seien in der Regel staatliche Einrichtungen und von daher „Grundrecht verpflichtet“.

Die Direktorin des Potsdamer Moses Mendelssohn Zentrums, Miriam Rürup, sagte, „Repression ist definitiv keine Antwort“. Vielmehr müssten Hochschulleitungen und Lehrende Räume zum Diskutieren schaffen. Eine Einschränkung von Grundrechten wie dem Versammlungsrecht schade letztlich auch Jüdinnen und Juden in Deutschland, sagte die Professorin für europäisch-jüdische Studien an der Universität Potsdam.

Hintergrund ist die Räumung von Protestcamps, unter anderem an der Freien Universität Berlin (FU) am 7. Mai durch die Polizei. In Reaktion darauf veröffentlichten Lehrkräfte ein Schreiben, das inzwischen von mehr als 1.000 Dozentinnen und Dozenten unterzeichnet wurde. Darin heißt es unter anderem, die Dringlichkeit des Anliegens der Studierenden sei angesichts der humanitären Krise im Gaza-Streifen nachvollziehbar. Grundrechtlich geschützter Protest müsse nicht auf Dialog ausgerichtet sein. Umgekehrt gehöre es zu den Pflichten der Universitätsleitung, „solange wie möglich eine dialogische und gewaltfreie Lösung anzustreben“. Diese Pflicht habe das FU-Präsidium verletzt.