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Hilfswerk: Hessen bei Kinderrechten hinten

Das Deutsche Kinderhilfswerk bescheinigt dem Land Hessen eine im Bundesvergleich nur durchschnittliche bis unterdurchschnittliche Umsetzung von Kinderrechten. Der am Donnerstag in Berlin vorgestellte „Kinderrechte-Index 2025“ bemängelt in Hessen insbesondere fehlende Kinderrechte für Bildung, Gesundheit und Freizeit. Damit liege Hessen bundesweit auf den hinteren Plätzen.

Zu den Pluspunkten in Hessen gehört dem Bericht zufolge, dass seit 2018 der Vorrang des Kindeswohls und das Recht auf Beteiligung von Kindern in der Landesverfassung verankert sind. Außerdem gebe es mit der hauptamtlichen Landesbeauftragten für Beteiligung und Förderung von Kindern und Jugendlichen eine ständige Vertretung von Kinderinteressen auf Landesebene. Allerdings könnten Jugendliche unter 18 Jahren bei den Kommunal- und Landtagswahlen nicht wählen. Beteiligungsrechte von Kindern und Jugendlichen seien weder im Hessischen Schulgesetz noch im Kinder- und Jugendhilfegesetzbuch verankert.

Positiv wertet der Bericht, dass die Kinderarmut im aktuellen Koalitionsvertrag benannt werde, an den Schulen volle Lernmittelfreiheit bestehe und der Anteil der Schulabgänger ohne Abschluss im Jahr 2023 bei 5,9 Prozent und damit deutlich unter dem Bundesdurchschnitt von 7,2 Prozent gelegen habe. Dagegen bemängelt der Bericht das Fehlen einer umfassenden Landesstrategie zur Prävention von Kinder- und Familienarmut. Bei den Kita-Plätzen gehöre Hessen zu den Ländern mit den größten Betreuungslücken, zudem gebe es weniger Fachpersonal als in anderen Ländern.

Beim Recht auf Gesundheit zeichne sich Hessen positiv dadurch aus, dass der Anteil der im Straßenverkehr verunglückten Kinder im Jahr 2023 der zweitniedrigste Wert im Ländervergleich gewesen sei. Negativ schlügen jedoch mehrere Faktoren zu Buche. So sei in Hessen bislang kein Kinder- und Jugendgesundheitsbericht veröffentlicht worden. Bei den Betten in Fachabteilungen der Kinder- und Jugendmedizin werde nur der zweitniedrigste Wert im Ländervergleich erreicht. Auch das Angebot an Kinder- und Jugendpsychotherapeuten und an Schulpsychologen sei unterdurchschnittlich.

Hinsichtlich des Rechts auf Freizeit kritisiert der Bericht, dass in der Hessischen Bauordnung die Belange von Kindern und Jugendlichen nicht verankert seien. Auch gebe es keine landesrechtlichen Vorgaben oder Empfehlungen zur Mindestgröße von Schulhöfen oder Kita-Außenflächen.

Die Länder Berlin, Brandenburg, Hamburg, Schleswig-Holstein und Thüringen schneiden in dem „Kinderrechte-Index 2025“ bundesweit am besten ab. Baden-Württemberg, Bayern, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen und Sachsen liegen im Durchschnitt. Schlusslichter sind Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, das Saarland und Sachsen-Anhalt.

Der „Kinderrechte-Index“ überprüft 101 Indikatoren, die auf der 1990 ratifizierten UN-Kinderrechtskonvention basieren. Der erste „Kinderrechte-Index“ war 2019 erschienen. In Hessen lebten Ende 2024 knapp 1,1 Millionen Kinder.