Für Hessens Schülerinnen und Schüler ist das Benutzen von Handys und anderen mobilen digitalen Endgeräten in der Schule bald nicht mehr ohne Weiteres erlaubt. Der Hessische Landtag hat eine entsprechende von CDU und SPD vorgeschlagene Gesetzesänderung beschlossen. „Heute ist ein guter Tag für die Schullandschaft in Hessen“, sagte Christian Wendel (CDU) am Donnerstag in Wiesbaden. Kritik gab es aus der Opposition: Der Grünen-Politiker Daniel May monierte, ein pauschales Verbot ergeben „keinen Sinn und löse kein Problem“. Moritz Promny (FDP) sagte, das Gesetz gehe am „Interesse der Schülerinnen und Schüler vorbei“. Das Gesetz gilt ab 1. August, greift also zum Beginn des neuen Schuljahres nach den Sommerferien. Dagegen stimmten AfD, FDP und Grüne.
Dem Gesetzentwurf nach ist das Benutzen von Handys und anderen mobilen digitalen Endgeräten in der Schule grundsätzlich unzulässig. Schülerinnen und Schüler dürfen die Geräte aber in der Tasche haben. Weiterführende Schulen können in ihrer Schulordnung außerdem Ausnahmen festhalten. Das könnten etwa Räume für Oberstufen-Schüler sein, die dort ihre Handys nutzen dürfen. An Grundschulen sind solche Ausnahmen nicht vorgesehen.
Wird ein Handy für den Unterricht egal welcher Klasse benötigt, ist die Nutzung auch erlaubt. Schülerinnen und Schüler dürfen auch aus medizinischen Gründen, für den barrierefreien Zugang oder im Notfall zum Gerät greifen. Hält sich ein Schüler nicht an die Regeln, soll das Gerät einbehalten werden können.
In ihrem Gesetzentwurf betonen CDU und SPD die Gefahren von Smartphones und ähnlichen Geräten. Dazu gehörten die Verbreitung von Gewaltvideos, extremistischer Propaganda oder Mobbing in sozialen Netzwerken. Experten aus Psychologie und Medizin sähen „in einer übermäßigen Handynutzung eine wesentliche Ursache für Konzentrationsdefizite sowie eine Beeinträchtigung der kognitiven und motorischen Entwicklung“, heißt es. Schulen müssten „Schutzzonen für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene sein, in denen sie sich ohne Ablenkung durch private Mediennutzung auf das Lernen und das gemeinsame Miteinander konzentrieren können“. Eine gesetzliche Regelung entlaste auch Lehrkräfte, die sich für das Einbehalten eines Handys nicht mehr in dem Maße wie derzeit rechtfertigen müssten.