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Harter Kampf für die Gleichberechtigung

61 Männer und vier Frauen gehörten dem Parlamentarischen Rat an, der das Grundgesetz erarbeitete. Die „Mütter des Grundgesetzes“ waren die Sozialdemokratinnen Friederike Nadig und Elisabeth Selbert sowie die vom politischen Katholizismus geprägten Politikerinnen Helene Weber (CDU) und Helene Wessel (Zentrumspartei). Vor allem Elisabeth Selbert ist es zu verdanken, dass die Gleichberechtigung von Frau und Mann in Artikel 3, Absatz 2 des Grundgesetzes Aufnahme fand. Die „Mütter des Grundgesetzes“ in Stichworten:

Im Parlamentarischen Rat dringt sie auf die klare Formulierung „Männer und Frauen sind gleichberechtigt“, die zweimal abgelehnt wird. Selbert startet eine Öffentlichkeitskampagne und erzeugt damit politischen Druck, sodass ihr Vorschlag im Januar 1949 die entscheidende Hürde nimmt. Selbert selbst spricht von einer „Sternstunde meines Lebens“, wenngleich patriarchale Bestimmungen im Familienrecht teils noch jahrzehntelang Gültigkeit haben.

1933 Entlassung aus dem öffentlichen Dienst, obwohl sie zuvor für das „Ermächtigungsgesetz“ gestimmt hatte, mit dem die NS-Diktatur maßgeblich etabliert wurde. Weber konzentriert sich auf katholische Verbandsarbeit, tritt nach Kriegsende der CDU bei und gilt nach Gründung der Bundesrepublik als einflussreichste Frau der Union. Im Parlamentarischen Rat macht sie sich vor allem für die Verankerung des Elternrechts im Grundgesetz stark. Der vollen Gleichstellung der Frau im Ehe- und Familienrecht steht sie zurückhaltend gegenüber, unterstützt aber am Ende die von Selbert geforderte formale Gleichstellung der Geschlechter.

Aufgrund ihrer traditionellen Vorstellungen von Ehe und Familie überlässt sie die Initiative zur Gleichberechtigung der Geschlechter den SPD-Politikerinnen Selbert und Nadig, unterstützt ihn aber letztendlich. Weil sie christliche Wertvorstellungen und sozialstaatliche Grundrechte im Grundgesetz vermisst, lehnt sie das gesamte Werk bei der Schlussabstimmung vom 8. Mai 1949 ab.