Die Arbeitsbelastung an Sozial- und Verwaltungsgerichten in Hamburg ist weiterhin hoch. So beträgt die durchschnittliche Dauer für Klagen vor den Sozialgerichten fast 22 Monate, heißt es in der Antwort des Senats auf eine Schriftliche Kleine Anfrage der AfD-Fraktion. An Verwaltungsgerichten würden allgemeine Klagen im Schnitt knapp 19 Monate bis zum Abschluss benötigen, teilte die AfD am Donnerstag mit. „Die Hamburger Gerichte sind am Limit“, sagte Fraktionschef Dirk Nockemann, der zusätzliche Richterstellen und mehr Personal in den Geschäftsstellen fordert.
Auch der Senat sieht die hohe Arbeitsbelastung an den Sozial- und Verwaltungsgerichten. Diese sei zum Teil auf komplexe Verfahren wie Corona-Soforthilfen zurückzuführen, die erhebliche Personalkapazitäten bänden. Gleichzeitig werde durch die Einführung der elektronischen Akte (E-Akte) die Arbeitsorganisation herausgefordert, was zusätzliche Belastungen mit sich bringe, so die Antwort des Senats. Auch beim Hamburgischen Oberverwaltungsgericht und dem Landessozialgericht werde die Arbeitsbelastung als hoch eingestuft.
Die zuständige Behörde steht laut Senat mit den Gerichten in engem Austausch über aktuelle Fallzahlen und die jeweilige Belastungssituation. Es werde laufend überprüft, inwieweit personelle Anpassungen erforderlich sind, um die Bearbeitung der Verfahren in angemessener Zeit sicherzustellen und eine Überlastung der Mitarbeitenden zu vermeiden, hieß es.
Dagegen kritisiert die AfD, dass die in den vergangenen Jahren vereinzelt geschaffenen zusätzlichen Stellen „bei Weitem“ nicht ausreichten. Nockemann: „Insbesondere in sozial- und asylrechtlichen Verfahren ist der Handlungsdruck enorm.“ Der Senat müsse im kommenden Haushalt deutlich nachlegen und ausreichend Mittel für zusätzliche Stellen bereitstellen.