Der seit 2021 suspendierte Oberbürgermeister von Halle, Bernd Wiegand (parteilos), kehrt auch weiterhin nicht in sein Amt zurück. Wie das Oberverwaltungsgericht Sachsen-Anhalt am Mittwoch in Magdeburg mitteilte, hat das Gericht am Dienstag eine Beschwerde Wiegands gegen einen Beschluss des Verwaltungsgerichts Magdeburg vom 12. Juli zurückgewiesen, mit dem die Richter eine Aufhebung seiner Suspendierung abgelehnt hatten. (OVG 10 M 14/23)
Zur Begründung hieß es, Wiegand habe keine neuen Umstände geltend machen können, die eine Aufhebung der vorläufigen Dienstenthebung zum jetzigen Zeitpunkt rechtfertigen würden. Auch der Umstand, dass das Landgericht Halle im März ein Strafverfahren gegen Wiegand wegen Untreue abgelehnt habe, bedeute nicht, dass die Vorwürfe gegen den suspendierten Oberbürgermeister disziplinarrechtlich nicht mehr erheblich seien.
Zudem habe Wiegand auch nicht dargelegt, weshalb die Annahme des Verwaltungsgerichts überholt sei, dass aufgrund mannigfaltiger kommunalrechtlicher und kommunalpolitischer Auseinandersetzungen zwischen ihm und dem Hallenser Stadtrat der „Betriebsfrieden“ und der Dienstbetrieb innerhalb der Stadt erheblich gestört sei.
Wiegand war im April 2021 vom Stadtrat suspendiert worden. Ihm wurden insbesondere Manipulationen bei der Reihenfolge von Corona-Impfungen vorgeworfen. Laut Landesverwaltungsamt bestehen zudem weitere zu untersuchende Vorwürfe gegen Wiegand fort. So soll er vor dem Landgericht falsche Aussagen gemacht sowie dienstliche Ressourcen für private Zwecke genutzt haben. Wiegand bestreitet das.