Düsseldorf – Wer sich um pflegebedürftige Angehörige kümmert, hat Anspruch auf bis zu sechs Wochen Urlaub im Jahr. Die Kosten für die Ersatzpflege in dieser Zeit werden von den Pflegekassen übernommen, wie die KKH Kaufmännische Krankenkasse in Düsseldorf mitteilte. Der Pflegebedürftige könne für die Dauer des Urlaubs entweder zur Kurzzeitpflege in ein Heim ziehen, oder von Ersatzpflegekräften zu Hause versorgt werden. Diese „Verhinderungspflege“ könne ein ambulanter Pflegedienst übernehmen oder andere Verwandte, Freunde oder Nachbarn.
Anträge auf Verhinderungspflege wegen Urlaubs müssen den Angaben zufolge bei der zuständigen Pflegekasse gestellt werden. Voraussetzung ist, dass bei dem Pflegebedürftigen eine Pflegestufe vorliegt und er seit mindestens einem halben Jahr von einer Pflegeperson häuslich versorgt worden ist. Der Urlaub kann am Stück, aber auch über das Jahr verteilt genommen werden.
Ansprechpartner für weitere Fragen zum Thema Verhinderungspflege sind neben den Pflegekassen auch Pflegestützpunkte, Sozialstationen sowie ambulante Pflegedienste und Heime. epd
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