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Gutachter: “Extremismusklausel” im Bayerischen Landtag zulässig

Im Frühjahr hatte Ilse Aigner, die Präsidentin des Bayerischen Landtags, ein Rechtsgutachten in Sachen “Extremismusklausel” angekündigt. Wie das Ergebnis lautet und was nun folgen soll.

Eine “Extremismusklausel” für Beschäftigte von Fraktionen ist einem vom Bayerischen Landtag beauftragten Gutachten zufolge zulässig. Das teilte Parlamentspräsidentin Ilse Aigner am Montag in München mit. Sie ergänzte, die rechtlichen Hürden für eine solche Klausel seien allerdings hoch. “Denn das freie Mandat jedes Abgeordneten ist ein hohes Gut und von der Verfassung geschützt. Es zeigt sich also, dass es gut war, hier ein Gutachten einzuholen. Jetzt sind die Fraktionen dran, das in die Tat umzusetzen.”

Das Gutachten stammt laut Mitteilung von Tristan Barczak, der an der Universität Passau unter anderem öffentliches Recht und Sicherheitsrecht lehrt. Barczak hat demnach untersucht, ob die bestehende Rechtslage ausreicht, um verfassungsfeindlichen persönlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Abgeordneten die Vergütungserstattung zu verweigern. Außerdem habe er geprüft, ob eine “Extremismusklausel” für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Abgeordneten und Fraktionen geschaffen werden könnte. “Zudem behandelte er die Frage, ob eine solche Klausel auch auf Fälle der Spionage für andere Staaten erweitert könnte.”

Das Ergebnis: Eine Erstattung des Gehalts für Mitarbeitende der Abgeordneten aus öffentlichen Geldern könne verweigert werden, wenn sie sich etwa in verbotenen Organisationen engagierten oder engagiert hätten oder Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung verfolgten oder verfolgt hätten. Gleiches gelte für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Fraktionen im Bayerischen Landtag. “Hier käme eine Kürzung der Fraktionsmittel in Betracht”, hieß es. Barczak zufolge können Mitarbeitenden der Abgeordneten oder Fraktionen Gehaltserstattungen auch verweigert werden oder Fraktionsmittel gekürzt werden, wenn sie spionieren.

Die CSU reagierte umgehend auf das Ergebnis. Ihr Fraktionsvorsitzender Klaus Holetschek sagte: “Wer unsere freiheitliche demokratische Grundordnung bekämpft, kann nicht mit Mitteln des Staates unterstützt werden. Deshalb müssen wir auch die Finanzierung von Mitarbeitern in den Fraktionen und Abgeordnetenbüros prüfen.” Der parlamentarische Fraktionsgeschäftsführer Michael Hofmann fügte an: “Der Bayerische Landtag kann einmal mehr in schwierigen Zeiten Vorreiter für ganz Deutschland sein.”