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Grüne: Hoffen noch auf Abstimmung über Abtreibungsregelung

Eine Abstimmung über eine Reform der Abtreibungsregelung ist ohne Sonderregelung nicht mehr möglich, da die Anhörung auf den vorletzten Sitzungstag festgelegt wurde. Die Grünen wollen trotzdem eine Abstimmung.

Die Grünen hoffen doch noch auf eine Abstimmung über eine Reform der Abtreibungsregelung. “Wir bestehen darauf, dass über das Gesetz noch im Plenum abgestimmt wird”, sagte die Grünen-Abgeordnete Ulle Schauws in einem Interview der “tageszeitung” (Donnerstag). Alles andere würde den Gepflogenheiten von interfraktionellen Gruppenanträgen widersprechen.

Ohne Sonderregelungen ist es sehr unwahrscheinlich, dass noch über den interfraktionellen Gesetzentwurf abgestimmt wird, da der Rechtsausschuss am Mittwoch die Anhörung auf den vorletzten Sitzungstag in dieser Legislaturperiode festlegte. Denn nach einer Anhörung muss der Rechtsausschuss nochmals zu einer Sitzung zusammenkommen.

Kern des interfraktionellen Gesetzentwurfs von SPD, Grünen und Linken ist, dass Schwangerschaftsabbrüche bis zur zwölften Woche grundsätzlich rechtmäßig sein sollen. Er sieht eine Beibehaltung der Beratungspflicht vor, allerdings ohne die derzeit geltende Wartezeit von drei Tagen bis zur Abtreibung. Die Kosten eines Schwangerschaftsabbruchs sollen künftig zudem von der Krankenkasse übernommen werden.

Derzeit sind in Deutschland Schwangerschaftsabbrüche laut Paragraf 218 des Strafgesetzbuchs rechtswidrig. Abtreibungen in den ersten zwölf Wochen bleiben aber straffrei, wenn die Frau sich zuvor beraten lässt. Ebenso straffrei bleibt der Eingriff aus medizinischen Gründen sowie nach einer Vergewaltigung.