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Großerbschaften: Land erlässt fast 700 Millionen Euro Steuern

Das Land Baden-Württemberg hat seit 2016 bei nur neun großen Erbschaften und Schenkungen auf Steuern in Höhe von 682 Millionen Euro verzichtet. Ursprünglich hatten die Finanzämter in diesen Fällen eine Steuer von rund 704 Millionen Euro festgesetzt. Nach dem Erlass mussten die Erben also nur noch knapp 22 Millionen Euro zahlen, wie das Finanzministerium in einer am Dienstag veröffentlichten Antwort auf eine Anfrage der SPD-Landtagsfraktion mitteilte.

Die hohen Steuererleichterungen basieren auf einer Sonderregelung im Erbschaftsteuergesetz. Sie soll verhindern, dass Erben großer Betriebsvermögen gezwungen sind, Unternehmen oder Unternehmensteile zu verkaufen, um die Steuer bezahlen zu können. Die Regelung greift bei Vermögensübertragungen im Wert von mehr als 26 Millionen Euro. Die Erben müssen nachweisen, dass sie die Steuerlast nicht aus ihrem Privatvermögen begleichen können.

Viele Detailfragen ließ das Ministerium in seiner Antwort unbeantwortet. So gibt es keine offiziellen Zahlen darüber, wie viele Anträge auf diesen Steuererlass insgesamt gestellt oder wie viele abgelehnt wurden. Auch eine jährliche Aufschlüsselung der bewilligten Fälle lehnte die Behörde ab. Sie begründete dies mit dem Steuergeheimnis. Da es sich um sehr wenige Fälle handle, könnten sonst Rückschlüsse auf die betroffenen Steuerzahler gezogen werden. (1663/ 08.07.2025)