Nach der Verurteilung des bislang beurlaubten Gemeindepädagogen der evangelischen Kirchengemeinde Zinnowitz auf Usedom prüft die Kirchengemeinde weitere rechtlichen Schritte. Aus Sicht der Nordkirche „sei eine Tätigkeit in der Kinder- und Jugendarbeit bei uns im Fall einer rechtskräftigen Verurteilung nicht mehr vorstellbar“, sagte Nordkirchen-Presssprecher Dieter Schulz am Mittwoch dem Evangelischen Pressedienst (epd). Hintergrund sei, dass im Fall einer rechtskräftigen Verurteilung der Gemeindepädagoge als vorbestraft gelte und wegen einer Sexualstraftat einen Eintrag ins polizeiliche Führungszeugnis erhalte. Schulz: „Damit kann er als Gemeindepädagoge nicht mehr tätig sein.“
Das Amtsgericht Greifswald hatte den Gemeindepädagogen am Dienstag wegen eines sexuellen Übergriffs in einem minderschweren Fall zu einer Geldstrafe von insgesamt 12.000 Euro verurteilt. Das Gericht hatte nach Worten des Richters die Aussagen des Klägers für glaubhaft befunden, denen zufolge der Angeklagte sich im Dezember 2016 auf einer kirchlichen Freizeit einem damals 19-Jährigen sexuell übergriffig verhalten habe.
Dass der heute 27-Jährige den Vorfall erst im vergangenen Jahr öffentlich gemacht habe, hätte nichts an seiner Glaubhaftigkeit geändert. Vorfälle dieser Art seien mit einem Gefühl großer Scham verbunden, so der Richter weiter. Er war wegen der Minderschwere des Falls jedoch nicht der Forderung des Staatsanwalts gefolgt, der ein Strafmaß von zehn Monaten zu drei Jahren auf Bewährung und eine Geldstrafe von 1.500 Euro gefordert hatte. Die Verteidigung hatte einen Freispruch für ihren Mandanten gefordert.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, beide Seiten haben innerhalb einer Woche Zeit, Berufung oder Revision einzulegen.