Christen, Juden und Muslime im Saarland machen sich gemeinsam für einen Gottesbezug in der Präambel der saarländischen Verfassung stark. Diese wäre „Ausdruck historischer und kultureller Kontinuität, identitätsstiftend und ein Beitrag zur Schärfung des verfassungsrechtlichen Werteprofils“, erklärten sie am Donnerstag. „Im Bewusstsein unserer Verantwortung vor Gott und den Menschen, auf der Grundlage des religiösen und humanistischen Erbes, gibt sich das Volk des Saarlandes die folgende Verfassung“, lautet ihr konkreter Vorschlag.
Die Formulierung haben neben evangelischer und katholischer Kirche, die Synagogengemeinde Saar, der Landesverband der Islamischen Kulturzentren Saarland e.V. und die Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen (ACK) gemeinsam erarbeitet. Mit einem Gottesbezug würde unter anderem der durch Religionen mitgeprägte Ursprung von Verfassungswerten wie Menschenwürde, Menschenrechte und Gerechtigkeit deutlich, erklärten die Beteiligten. Zwar sei das Saarland überwiegend christlich geprägt, doch neben anderen Religionen wie Judentum und Islam, könnten sich in der vorgeschlagenen Formulierung auch Menschen ohne religiösen Bezug in ihrem Leben wiederfinden: diejenigen, die die Werte der Verfassung aufgrund humanistischer Überzeugung mittragen.
Der Landtag des Saarlandes berät zurzeit neben dem Hinzufügen einer Präambel über weitere Verfassungsänderungen. Künftig soll sie etwa das Eintreten gegen Antisemitismus (Anti-Antisemitismus-Klausel) und Antiziganismus (Anti-Antiziganismus-Klausel) enthalten. Die Anhörungen finden am Donnerstag im saarländischen Landtag statt.
Zuletzt hatten die Regierungsfraktion SPD und die Oppositionsfraktion CDU im Februar 2024 drei Verfassungsänderungen umgesetzt. Sie hatten den Begriff „Rasse“ aus der Verfassung gestrichen und außerdem die staatliche Förderung und den Schutz des Ehrenamtes sowie das Prinzip der Nachhaltigkeit für staatliches Handeln neu aufgenommen.