Artikel teilen:

Gewerkschaft: Darauf sollten Schüler bei Ferienjobs achten

Bald starten in NRW die Sommerferien. Viele Schülerinnen und Schüler verdienen sich dann mit Ferienjobs etwas dazu und sammeln Arbeitserfahrung. Was es zu beachten gilt, erklärt der Gewerkschaftsbund.

Schülerinnen und Schüler sollten nur mit einem gültigen Vertrag in einen Ferienjob starten. Der sollte eindeutig die Aufgaben, Arbeitszeiten und die Bezahlung festlegen, rät der Deutsche Gewerkschaftsbund NRW am Mittwoch in Düsseldorf mit Blick auf die Sommerferien. Schwere körperliche oder gefährliche Arbeiten seien für Jugendliche laut dem Jugendarbeitsschutzgesetz tabu. Erlaubt seien leichte Tätigkeiten wie Botengänge, Zeitungen austragen oder Gartenarbeit.

Auch bei den Arbeitszeiten gebe es gesetzliche Vorschriften, hieß es. So dürften Kinder mit 13 und 14 Jahren nur mit Zustimmung der Eltern je nach Branche bis zu drei Stunden täglich arbeiten. Für Jugendliche über 18 Jahren sind acht Stunden am Tag und 40 Stunden in der Woche die Grenze fürs Jobben. Wer noch schulpflichtig ist, dürfe nicht länger als vier Wochen pro Jahr in den Ferien jobben. Denn Schulferien seien ja in erster Linie zur Erholung da, so die Gewerkschaft.

Bei den Pausen gilt laut DGB für Minderjährige: bei viereinhalb bis sechs Stunden Arbeit am Tag mindestens 30 Minuten, bei mehr als sechs Stunden mindestens eine Stunde.

Wer über 18 Jahre alt ist, hat beim Ferienjob Anspruch auf Mindestlohn. Für Jüngere gilt das nicht. Die Gewerkschaft empfiehlt aber zu prüfen, ob im jeweiligen Unternehmen ein Tarifvertrag gilt, der auch Minderjährige umfasst.