In fast allen rheinland-pfälzischen Kommunen müssen erkrankte Asylbewerber sich nach wie vor jeden Arztbesuch von Verwaltungsmitarbeitern genehmigen lassen. Lediglich die Städte Mainz, Trier und Koblenz sowie die Landkreise Kusel und Südliche Weinstraße würden Flüchtlingen eine elektronische Gesundheitskarte ausstellen, teilte das Mainzer Gesundheitsministerium auf eine Kleine Anfrage aus der Grünen-Landtagsfraktion hin mit. Die Möglichkeit dazu war auf Landesebene vor mittlerweile acht Jahren geschaffen worden.
Nach den bisherigen Erhebungen sei von einem „positiven Effekt“ durch die Umstellung auf die Gesundheitskarte auszugehen, heißt es in der Antwort von Gesundheitsminister Clemens Hoch (SPD) weiter. „Kommunen profitieren neben dem Bürokratieabbau außerdem von den Rabattvereinbarungen und anderen Steuerungsinstrumenten der Gesetzlichen Krankenversicherung“, warb er für das Modell.
Bereits Anfang 2016 hatte die rheinland-pfälzische Landesregierung ein Rahmenabkommen mit den Krankenkassen abgeschlossen, das die Ausgabe einer Gesundheitskarte an Flüchtlinge mit Zustimmung der jeweiligen Kommune möglich machte. Dabei war unter anderem ausgehandelt worden, dass die Kassen für ihren Verwaltungsaufwand eine Kompensation erhalten. Viele Städte und Landkreise empfanden die verabredeten Aufwandszahlungen als zu hoch, fürchten weitere Zusatzkosten und lehnten die Gesundheitskarte deshalb von Anfang an ab.
Erkrankte Asylbewerber haben in Deutschland keinen Anspruch auf eine mit gewöhnlichen Kassenpatienten vergleichbare medizinische Versorgung. Behandelt werden bei ihnen nur akute Erkrankungen und Schmerzzustände. Ohne Gesundheitskarte können sie auch nicht einfach in eine Arztpraxis gehen, sondern müssen zunächst einen sogenannten Behandlungsschein beantragen, über dessen Genehmigung in jedem einzelnen Fall Mitarbeiter der Kommune entscheiden müssen.