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Gericht verurteilt Russland wegen Verletzung der Meinungsfreiheit

Der Europäische Menschenrechtsgerichtshof sieht in russischen Sondergesetzen für die Medien ein koordiniertes Vorgehen gegen die Pressefreiheit. Moskau hatte sie nach dem Angriff auf die Ukraine erlassen.

Der Europäische Menschenrechtsgerichtshof (ECHR) hat Russland wegen Verletzung der Meinungsfreiheit verurteilt. Die nach dem Angriff auf die Ukraine Anfang 2022 erlassenen Sondergesetze der Russischen Föderation liefen auf eine systematische und weitreichende Einschränkung der Berichterstattungs- und Pressefreiheit hinaus, heißt es in der am Dienstag veröffentlichten Entscheidung.

Im konkreten Fall hatten die Zeitung “Novaya Gazeta” und andere unabhängige russische Medien geklagt. Nach den Gesetzen ist es strafbar, das russische Militär “zu diskreditieren” und “Falschinformationen” über dessen Vorgehen zu verbreiten. Damit werde jegliche Berichterstattung kriminalisiert, die nicht der offiziellen Darstellung der russischen Regierung folgt, so der ECHR.

Der Argumentation des Kreml, die Maßnahmen seien zur Abwehr von Gefahren für die innere Sicherheit Russlands nötig, folgte das Gericht nicht. Vielmehr handele es sich um ein “koordiniertes Vorgehen”, um andere Sichtweisen und Meinungen zu unterdrücken.

Russland hatte in diesem Zusammenhang unter anderem die Publikationslizenz der “Novaya Gazeta” widerrufen und den Zugang zur Webseite der Zeitung gesperrt. Auch dies verurteilte der ECHR als Verstoß gegen die Europäische Menschenrechtskonvention. Die Redaktion des Blattes arbeitet jetzt überwiegend aus dem Exil in der litauischen Hauptstadt Riga. Seit April 2022 gibt es zudem die Online-Ausgabe “Novaya Gazeta Europe” in englischer Sprache.