Der Europäische Menschenrechtsgerichtshof sieht in russischen Sondergesetzen für die Medien ein koordiniertes Vorgehen gegen die Pressefreiheit. Moskau hatte sie nach dem Angriff auf die Ukraine erlassen.
Der Europäische Menschenrechtsgerichtshof (ECHR) hat Russland wegen Verletzung der Meinungsfreiheit verurteilt. Die nach dem Angriff auf die Ukraine Anfang 2022 erlassenen Sondergesetze der Russischen Föderation liefen auf eine systematische und weitreichende Einschränkung der Berichterstattungs- und Pressefreiheit hinaus, heißt es in der am Dienstag veröffentlichten Entscheidung.
Im konkreten Fall hatten die Zeitung “Novaya Gazeta” und andere unabhängige russische Medien geklagt. Nach den Gesetzen ist es strafbar, das russische Militär “zu diskreditieren” und “Falschinformationen” über dessen Vorgehen zu verbreiten. Damit werde jegliche Berichterstattung kriminalisiert, die nicht der offiziellen Darstellung der russischen Regierung folgt, so der ECHR.
Der Argumentation des Kreml, die Maßnahmen seien zur Abwehr von Gefahren für die innere Sicherheit Russlands nötig, folgte das Gericht nicht. Vielmehr handele es sich um ein “koordiniertes Vorgehen”, um andere Sichtweisen und Meinungen zu unterdrücken.